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Stellungnahmen

Einheitliches Patentgericht – lokale Kammer16.12.2011

Stellungnahme der Österreichischen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht

Einheitliches Patentgericht – lokale Kammer

Sehr geehrter Herr Vizekanzler!

Sehr geehrte Frau Bundesministerinnen für Forschung und Justiz!

Sehr geehrter Herr Bundesminister für Wirtschaft!

Auf europäischer Ebene wird derzeit über die Einrichtung eines Einheitlichen Patentgerichtes für Europa verhandelt. Dafür sollen in erster Instanz neben einer zentralen Kammer, die ihren Sitz in einem Mitgliedsstaat haben soll, regionale Kammern für mehrere Mitgliedsstaaten oder „lokale“ Kammern für einzelne Mitgliedstaaten eingerichtet werden. Im aktuellen Entwurf über ein einheitliches Patentgericht sind pro Mitgliedsstaat maximal drei lokale Kammern vorgesehen. Deutschland bemüht sich bereits um eine vierte oder gar fünfte lokale Kammer.

Die Österreichische Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht nimmt dies zum Anlass, die Bedeutung einer lokalen österreichischen Kammer auch für den Wirtschaftsstandort Österreich zu betonen.

Bereits jetzt müssen österreichische Unternehmen in den vor dem Europäischen Patentamt zu führenden Einspruchsverfahren erhöhte finanzielle Belastungen aufgrund der damit verbundenen Reisetätigkeit tragen. Darüber hinaus auch noch Verletzungsverfahren im Ausland führen zu müssen, würde die Hürde zum Schutz geistigen Eigentums für innovative Unternehmen, insbesondere für KMUs weiter erhöhen. Bei einem Verzicht auf eine lokale Kammer könnten zahlreiche Verletzungen von Patenten österreichischer Unternehmen ungeahndet bleiben. 

Bei den in Österreich streitanhängigen Patentverletzungsfällen europäischer Patente waren bisher schon zu einem hohen Anteil beide Parteien Österreicher. In den verbleibenden Streitigkeiten ist die beklagte Partei regelmäßig Österreicher. Es kann nicht im Interesse der österreichischen Wirtschaft sein, dass österreichische Unternehmen für diese Streitigkeiten zu einem Gericht ins Ausland fahren müssen.

Die Einrichtung einer lokalen Kammer des einheitlichen Patentgerichts in Österreich ist daher eine unabdingbare Voraussetzung zur internationalen Positionierung Österreichs als Forschungsland und High-Tech-Standort. Die Einrichtung einer solchen Kammer stärkt nicht nur die Position der österreichischen Unternehmen im internationalen Wettbewerb, sondern gewährleistet auch das Funktionieren des außergerichtlichen Patentwesens durch spezialisierte Fachleute, wovon sowohl das österreichische Patentamt profitiert, als auch die weiterhin für nationale Patente zuständige österreichische Patentgerichtsbarkeit. 

Die österreichische Vereinigung und ihre Mitglieder appellieren daher an die zuständigen Ministerien, sich auf nationaler wie europäischer Ebene für die Einrichtung einer lokalen Kammer eines zukünftigen einheitlichen Patentgerichts in Österreich einzusetzen. 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Michael Meyenburg                                                Mag. Hannes Seidelberger

Präsident                                                                        Generalsekretär

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