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Berichte Veranstaltungen

Bericht über das ÖBl-Seminar 201319.04.2013

Das 19. ÖBl-Seminar fand am 16. April in der Wirtschaftskammer Österreich statt und war mit annähernd 170 Teilnehmern wieder komplett ausgebucht. Dieses alljährliche Highlight wird von der Österreichischen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (ÖV) gemeinsam mit MANZ organisiert. Die Experten aus allen Bereichen dieses Rechtsgebiets gaben einen aktuellen und spannenden Überblick, wobei eine kurze Zusammenfassung abrufbar ist.

Zusammenfassung des ÖBl-Seminars 2013

Die Teilnehmer wurden durch den Präsidenten der Österreichischen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (ÖV), Dr. Michael Meyenburg begrüßt. Dieser berichtete nach einem Dank an die Organisatoren auch über die zahlreichen Aktivitäten der ÖV wie dem IP-Lunch als neue Veranstaltungsreihe. Weiters begrüßte er insbesondere drei NachwuchsjuristInnen, welche über Einladung von MANZ und nach Verlosung der ÖV zum ÖBl-Seminar eingeladen wurden.

In seiner Einleitung berichtete der Präsident des Österreichischen Patentamts, Dr. Friedrich Rödler über den gemäß Ministerialentwurf vorgesehenen Instanzenzug vom Patentamt zu den ordentlichen Gerichten. Weiters konnte er über die erheblichen Fortschritte berichten, die im Zusammenhang mit dem Ziel eines einheitlichen Patentschutzes und einer einheitlichen Patentgerichtsbarkeit im letzten Jahr erreicht wurden.

Auf diesem Einleitungsreferat aufbauend knüpften vertiefende Ausführungen von Patentanwalt Dr. Rainer Beetz zu den neuesten Entwicklungen im Patentrecht an. Im Rahmen seines Vortrages zeigte Dr. Beetz auch auf, dass die Beibehaltung der Nichtigkeitsabteilung, deren gänzliche Abschaffung im Zuge der Neuordnung der Instanzenzüge heftig diskutiert wurde, aufgrund eines kürzlich veröffentlichten Reformvorschlags der EU Kommission zur Markenrichtlinie, welcher zwingend die Einführung bzw. Beibehaltung von administrativen Nichtigkeits- und Widerspruchsverfahren vorsieht, ohnedies erforderlich sein wird. Zudem konnte er live darüber berichten, dass vom EuGH die gegen die verstärkte Zusammenarbeit in Patentsachen gerichteten Klagen von Spanien und Italien abgewiesen wurden. Weiters kündigte er das bevorstehende Begutachtungsverfahren zur Verfahrensordnung des Einheits-Patentgerichts an und konnte abschließend berichten, dass von Spanien zwei neuen Klagen gegen die beiden VO beim EuGH eingebracht wurden.

Patentanwalt Dr. Daniel Alge referierte über die aktuelle Judikatur im Patentrecht. Im Rahmen seines Vortrags setzte er sich insbesondere kritisch mit den jüngsten Entscheidungen des EuGH zur Schutzzertifikats-VO auseinander und er verwies darauf, dass an den EuGH bereits weitere Vorabentscheidungsersuchen zu Schutzzertifikaten ergangen sind. Zudem referierte er vertiefend über einige Entscheidungen des OPM und er schloss seinen Vortrag mit einem wehmütigen Nachruf auf den mit Ende des Jahres aufgelösten OPM ab.

Im Lauterkeitsrecht gab Mag. Hannes Seidelberger einen Überblick bezüglich der Entwicklungen auf nationaler und europäischer Ebene hinsichtlich der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken, nachdem es erstmals seit 2007 wieder eine UWG-Novelle gab, wonach der § 9a UWG aufgrund der EuGH-Judikatur zur Gänze aufgehoben wurde. Dann referierte er über die Berichte und Initiativen der Europäischen Kommission zu den Richtlinien über unlautere Geschäftspraktiken sowie irreführende und vergleichende Werbung. Schließlich wurden noch die interessantesten EuGH-Entscheidungen des letzten Jahres mit zahlreichen Vorlagefragen behandelt.

Die Vizepräsidentin des OGH Dr. Brigitte Schenk berichtete umfassend über die nationale Judikatur zum UWG. Dabei wurden von ihr anschaulich Entscheidungen zum Ausverkaufsrecht im UWG, zum Gewinnspiel eines Marktbeherrschers, zur Kinderwerbung, zum Imitationsmarketing, zur Irreführung bei der Werbung mit Studien bei Tageszeitungen, zur Abgrenzung des Rechtsbruchs bei der Arzneimittelversorgung und zur Werbung in Zügen eines Mitbewerbers erläutert.

Zum Thema Markenrecht trugen Hofrat Dr. Gottfried Musger vom 4. Senat des OGH, Rechtsanwalt Dr. Christian Schumacher und Mag. Christoph Bartos, Mitglied der Beschwerdekammern das HABM in Alicante, die neuesten Entwicklungen auf österreichischer und europäischer Ebene vor. Darunter fanden sich ausgewählte Entscheidungen des OPM, OGH und EuGH sowie der Beschwerdekammern des HABM. Hofrat Dr. Musger referierte lebhaft zu einem Löschungsantrag in Bezug auf ein Landeswappen sowie über zahlreiche Fälle von zu beurteilender Verwechslungsgefahr. Ergänzend präsentierte er Fälle zur Zuständigkeit sowie zur Frage von Gutachten zum Verkehrsverständnis, welche im Sinne einer Klarstellung des OGH grundsätzlich nicht erforderlich sind. Dr. Schumacher und Mag. Bartos verwiesen in ihren Vorträgen auch auf die erst kürzlich veröffentlichten Reformvorschläger der Europäischen Kommission zur Markenrichtlinie und Gemeinschaftsmarkenverordnung sowie auf erste Konsequenzen nach der Entscheidung des EuGH im Fall IP TRANSLATOR zu den Grundsätzen für die Fassung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses.

Mag. Christian Auinger, leitender Staatsanwalt im BMJ, konnte im Urheberrecht über die geplante Novelle des UrhG berichten, wobei strittige Themen wie die Festplattenabgabe voraussichtlich noch nicht behandeln werden. Weiters berichtete er über den europäischen Entwurf zur VerwGesGRL, der zurzeit sehr rasch vorangetrieben wird. Auf Ebene der WIPO besprach er das neue Pekinger Abkommen über audiovisuelle Darbietungen sowie anderen Abkommen, die noch verhandelt werden, insbesondere jene bezüglich des erleichterten Zugangs zu veröffentlichten Werken für sehbehinderte Personen. Assoz.-Prof. Priv.-Doz. Dr. Manfred Büchele vom Institut für Unternehmens- und Steuerrecht der Universität Innsbruck und Dr. Christian Handig von der Wirtschaftskammer Wien präsentierten gemeinsam die jüngste österreichische Judikatur und europäische Rechtsprechung, mit einem Schwerpunkt im Bereich Software und Datenbank.

Im Wettbewerbsrecht gab Rechtsanwalt MMag. Dr. Hanno Wollmann zunächst einen umfassenden Überblick über die wesentlichsten Punkte der jüngsten Kartellrechtsnovelle. Betreffend die Änderungen im KartG erläuterte er insbesondere die Neufassung der Bagatellausnahme, den neuformulierten Tatbestand des Ausbeutungsmissbrauchs sowie die gesetzlichen Neuerungen zur Vorbereitung von Schadenersatzklagen aufgrund von Kartellrechtsverstößen („private enforcement“). Hinsichtlich der Änderungen des WettbG wurden die neuen, erweiterten Befugnisse der BWB bei Auskunftsverlangen und bei Hausdurchsuchungen ausführlich dargestellt. Im Anschluss daran präsentierte er anhand ausgewählter Entscheidungen die aktuelle kartellrechtliche Spruchpraxis des EuGH, unter anderem zu Marktabschottung durch Exklusivvereinbarungen und Treuerabatte.

Den zweiten Teil des Wettbewerbsrechts und zugleich den Abschluss des Seminars bildete auch in diesem Jahr das Referat des Vorsitzenden des OGH-Kartellsenats, Hofrat Dr. Manfred Vogel über die jüngste österreichische Judikatur. Er informierte detailliert über sämtliche aktuelle Entscheidungen – auch anderer Senate – zu relevanten Fragen in diesem Bereich, etwa des Marktmachtmissbrauchs durch Abschlussverweigerung und zur Rückabwicklung eines kartellrechtlich nichtigen Vertrages. Einen besonderen Schwerpunkt bildeten Entscheidungen betreffend Schadenersatzansprüche nach Kartellrechtsverstößen.

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