Der alljährliche internationale Kongress wurde heuer erstmals in Asien veranstaltet. Er fand von 16. bis 18. Oktober in Kyoto / Japan zum Thema „Urheberrecht und Leistungsschutzrechte in der "Cloud" statt.
Nach einleitenden Worten ua durch Nabhan, Präsident der ALAI, und Saito, Präsident der japanischen Landesgruppe der ALAI, wurden im ersten Block zunächst verschiedene Typen des Cloud computing präsentiert: Infrastructure as a Service(beginnend der einfachen Ausgestaltung als persönlicher Speicherraum), Platform as a Service und Software as a Service. Dargestellt wurde auch neue Plattformen und Geschäftsmodelle von Vertretern der Praxis, wie zB Bessho (Yahoo Japan), und der Lehre , wie zB Quaedvlieg (Universität Nimwegen).
Im zweiten und dritten Block wurde die Rolle der WIPO Urheberrechtsverträge von 1996 bei der Behandlung von Geschäftsfeldern in der Cloud erörtert. Auch diese Punkte wurde von Vertreter der Lehre, zB Dusollier (Universität Namur), und der Praxis, zB Sigall (Microsoft), ausgeführt.
Im nächsten Block beschäftigten sich Vertreter von Verwertungsgesellschaften (zB Watanabe von der JASRAC) und andere Vertreter von Rechteinhabern (zB Feder von der Business Software Alliance) mit effektiven Schutzmaßnahmen von Urheber- und Leistungsschutzrechten bei neuen cloud-basierten Geschäftsmodellen, wobei auch die mögliche Rolle des Electronic Rights Managements analysiert wurde.
Mit Geschäftsmodellen, die Konflikte mit dem Urheberrecht vermeiden, bzw Ausnahmebestimmungen nutzen, befasste sich der nächste Block. Ausgangspunkt war dafür insb die „fair use“-Regelung des US Copyright Acts, die Perlmutter (United States Patent and Trademark Office) ausführte, während Senftleben (Universität Amsterdam) die Frage aufwarf, ob neben der rechtlichen auch eine soziale Legitimierung im Urheberrecht notwendig sei. Diese Auffassung erregte etliche Wortmeldungen.
Im sechsten Block wurden mögliche zukünftige Modelle von One-Stop-Shop Lizenzierungen erörtert, wobei insb multi-territorial Lizenzierungen zahlreiche Probleme aufwerfen, wie im Bereich der Rechtevergabe bei Musikstücken schon deutlich geworden war. Zu diesem Punkt berichteten von Lewinski (Max-Planck-Institut) und Martin-Prat(Europäische Kommission). Gervais (Universität Vanderbilt) schlug ein Modell vor, wodurch die beschränkte Liste der Ausnahmen und Beschränkungen ausgedehnt werden könne, ohne Rücksicht auf den Drei-Stufen-Test nehmen zu müssen, weil grundsätzlich davon ausgegangen werden könne, dass Urheber an der Verwertung ihrer Werte interessiert seien und insofern von einer Zustimmung der Verwertung auszugehen sei (solang nicht Gegenteiliges vorläge). Dieser Vorschlag wurde Gegenstand intensiver Diskussionen.
Im siebenten und letzten Block wurde das Thema cloud computing noch aus verschiedenen Blickwinkeln des Internationalen Privatrechts betrachtet, unter anderem von Ginsburg (Universität Columbia) und Kur (Max-Planck-Institut).
Trotz der langen Anreise für viele Teilnehmer war die Veranstaltung sehr gut besucht und klang mit einem Galadiner aus, das von Auszügen traditionellen japanischen Theaters, nämlich Nō und Kabuki, sowie einigen Musikeinlagen begleitet wurde.
Bericht von Christian Handig
Weiterführender Link: http://www.alai.jp
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