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Kartellrechtsnovelle 201325.02.2013

Im BGBl I 2013/13 vom 11. Jänner 2013 wurde das Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetz 2012 kundgemacht. Die Änderungen treten am 1. März 2013 in Kraft.

Von Dr. Rainer Tahedl, em. RA, Jurist im Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb

Das KartG 2005 ist seit 1.1.2006 inhaltlich unverändert in Geltung. Ausgehend von einer Studie des Beirats für Wirtschafts- und Sozialfragen zur Zukunft der Wettbewerbspolitik in Österreich aus dem Jahr 2010 sollen durch einige Änderungen bzw Ergänzungen des KartG und des WettbG die „Wirksamkeit und Effizienz des Kartellrechts erhöht“ werden. Nachfolgend ein Überblick über die wesentlichsten Punkte der Novelle:

 

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