[EDITORIAL] von Lothar Wiltschek
Noch einmal: Was kommt nach dem OPM?
ÖBl 2013/1
Diese Frage ist für die Zukunft des Gewerblichen Rechtsschutzes in Österreich von außerordentlicher Bedeutung. Alle, denen der Gewerbliche Rechtsschutz am Herzen liegt, weisen auf die durch die Auflösung des OPM zum 31. 12. 2013 geschaffenen Probleme seit langem intensiv hin.
Für die Nachfolgeregelung gibt es drei Möglichkeiten:
1. Die „große“ Lösung: Danach sollen Verfahren über den Bestand von Immaterial-güterrechten so weit wie möglich vor den ordentlichen Gerichten geführt werden. Im Erteilungsverfahren wäre Rechtsmittelgericht das OLG Wien. Für alle Verfahren über das nachträgliche Erlöschen eines Rechts wäre das HG Wien (mit Rechtszug an das OLG Wien und den OGH) zuständig. Die NA des ÖPA würde aufgelöst.
2. Die „kleine“ Lösung: Bei dieser bliebe die NA des ÖPA bestehen, Rechtsmittelinstanz wäre generell das OLG Wien. Bei erheblichen Rechtsfragen könnte der OGH angerufen werden.
3. Die „Unlösung“: Geschieht nichts, dann müssten Entscheidungen des ÖPA beim Verwaltungsgericht und danach beim VwGH und/oder VfGH bekämpft werden. Mit dieser Lösung hätte Österreich, wie Griss in einem Referat vor der Österreichischen Vereinigung am 20. 11. 2011 sagte, das System der Zweispurigkeit bis zum Exzess getrieben. Mit zügig durchgeführten Verfahren vor Senaten mit einschlägiger Erfahrung könnte nicht mehr gerechnet werden.
Und was geschieht bei den Ministerien?
Das beschreibt die Österreichische Patentanwaltskammer in einer Aussendung vom 8. 11. 2012 wie folgt:
„Mit Bestürzung mussten wir aber nunmehr zur Kenntnis nehmen, dass bislang von den zuständigen Ministerien in dieser Sache – soweit für uns ersichtlich – noch keine weiteren Schritte getätigt wurden, obgleich die Zeit – insbesondere in Anbetracht der Nationalratswahl im Herbst nächsten Jahres – drängt.“
Die Untätigkeit der Ministerien sei, wie dort betont wird, auf Personal und Budgetfragen zurückzuführen. Vorsorglich habe Frau BM Bures, wie der Präsident des ÖPA Rödler mitteilte, den Mitarbeitern des Patentamts schon im November 2012 mitgeteilt, dass deren Position nicht gefährdet sei: Für eine Übertragung der Agenden von der NA auf das HG bestehe kein Anlass. Zuletzt ließ Frau BM Bures verlauten, dass die „große Lösung“ „zu einer enormen Rechtsunsicherheit führen“ würde. Gründe für diese
Ansicht wurden nicht genannt. Damit scheint die – für die Zukunft des Gewerblichen Rechtsschutzes in Österreich zweifellos optimale – „große Lösung“ gescheitert zu sein.
Wen kümmert es, dass die Zukunft des Gewerblichen Rechtsschutzes in Österreich auf dem Spiel steht?
Lothar Wiltschek
ÖBl [2013] 1 [OEBl_2013-01_OEV.pdf, 201 KB]
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