Logo ÖV - Österreichische Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht
Stellungnahmen

Petition zur Reform der Behörden/Gerichts-Struktur im gewerblichen Rechtsschutz04.01.2013

Petition zur Reform der Behörden/Gerichts-Struktur im gewerblichen Rechtsschutz aus Anlass der Verwaltungsgerichtsbarkeitsreform

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Bures, sehr geehrte Frau Bundesministerin Mag.a Dr.'"Karl!

Gestatten Sie, dass wir gemeinsam mit folgendem dringenden Anliegen in Form dieser Petition an Sie herantreten:

Da die Verwaltungsgerichtsbarkeit mit 1.1.2014 neu geregelt ist, wird der Oberste Patent- und Markensenat (OPM) aufgelöst. Auch der Rechtsmittelzug innerhalb des Österreichischen Patentamts (ÖPA) von der Technischen Abteilung bzw Rechtsabteilung zur Rechtsmittelabteilung wird nicht weiter bestehen.

Im neuen Art 94 Abs 2 B-VG (siehe die erläuternden Bemerkungen dazu) ist die unten aufgezeigte, den besonderen Erfordernissen des gewerblichen Rechtsschutzes entsprechende Lösung bereits vorgezeichnet.

Aufgrund dankenswerter Einladung des Österreichischen Patentamtes (ÖPA), aber auch im Rahmen der Österreichischen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz (ÖV),haben intensive Gespräche der beteiligten Verkehrskreise zu einem folgenden, den internationalen Erfordernissen der österreichischen Wirtschaft und Praxis entsprechenden, zukunftsorientierten „großen" Lösungsvorschlag geführt:

1.    Rechtszug im Anmeldeverfahren von der Technischen Abteilung sowie der Rechtsabteilung des ÖPA an das Oberlandesgericht Wien („OLG Wien") bzw den Obersten Gerichtshof („OGH")als dritte (reine Rechts-) Instanz.

2.   Zuweisung der Nichtigkeitsverfahren (Marken, Muster, Patente, Gebrauchsmuster und Schutzzertifikate) ausschließlich an das Handelsgericht Wien als Erstinstanz. Bei diesem Gericht sind bereits die zivilprozessualen Zuständigkeiten für Eingriffsverfahren hinsichtlich Gemeinschaftsmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmuster konzentriert. Der weitere Instanzenzug sollte —wie im Zivilprozess —zum OLG Wien und dann zum OGH führen. Darüber hinaus wäre eine weitere Konzentration der Zuständigkeit auch für Eingriffsverfahren hinsichtlich nationaler Marken und Geschmacksmuster sowie hinsichtlich Urheberrechtseingriffen zielführend.

3.    Vorteile:

4.    Die derzeit bestehenden Vertretungsrechte der Rechts- sowie Patentanwälte sollten nicht beschnitten und die bestehenden Vertretungspflichten sollten nicht ausgeweitet werden.

5.    Der Urheberrechtssenat nach dem VerwertungsgesellschaftenG 2006 soll nach dem soeben versandten Arbeitspapier des BMfJ erfreulicher Weise aufrechterhalten werden. Allerdings soll der Rechtszug gegen Bescheide der Aufsichtsbehörde an das Bundesverwaltungsgericht gehen. Auch hier wäre ein sukkzessiver Rechtszug an die Gerichtsbarkeit wünschenswert.

Wir appellieren daher an die politischen Entscheidungsträger, das „Window of Opportunity" zu nutzen, um diese für den internationalen Wirtschaftsstandort Österreich am besten geeignete Lösung umzusetzen. Selbstverständlich bieten die unterfertigenden Institutionen ihre Mitarbeit bei der Detailausarbeitung, insbesondere in einer Arbeitsgruppe, gerne an.

Petition Verwaltungsgerichtsnovelle 2014 [oeV_-_Petition_Verwaltungsgerichtsnovelle_2012.pdf, 206 KB]

Kalender
Mehr
Mitglied werden

Nutzen Sie die Vorteile einer Mitgliedschaft bei der ÖVMitgliedsvorteile

Aufsätze und Entscheidungen mit Anmerkungen von Experten
jährlich 6 HefteAbo Bestellung bei ManzEditorial/Inhalt aktuelle Ausgabe

ÖBl-Seminar

09.04.2025
WKO, Rudolf Sallinger Saal, Wiedner Hauptstraße 63, 1040 WienMehrBericht vergangenes Seminar