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Warnung vor irreführenden Eintragungsangeboten17.09.2013

Die WIPO und andere Institutionen warnen wieder vor irreführenden Eintragungsangeboten aus dem In- und Ausland in deutscher als auch englischer Sprache, welche eine offizielle Vorschreibung für ein Register vortäuschen.

Laut Mitteilung zahlreicher Institutionen wie der WIPO, den diversen Patentämtern, Firmenbuchgerichten, Kammern und anderen Institutionen werden weiterhin laufend per Post Rechnungen im zeitlichen Zusammenhang mit internationalen Patent- und Markenanmeldungen bzw. nationalen Firmenbucheintragungen oder anderen offiziellen Registern verschickt.

Es wird dabei beispielsweise im konkreten Fall auf eine Patentanmeldung beim Europäischen Patentamt Bezug genommen, obwohl es sich um eine rein private und noch dazu in der Regel wertlose Eintragung handelt. Die betroffenen Empfänger haben diesen in der Regel im Ausland befindlichen Unternehmen keinerlei Auftrag für eine solche Rechnung erteilt. Falls es zu einer irrtümlichen Bezahlung kommt, ist das Geld oft nicht mehr zurück zu bekommen.

Auch die Europäische Kommission hat ihren Kampf gegen solche betrügerische Register- und Adressbuchfirmen verstärkt. Die Mitteilung der EU-Kommission vom 27.11.2012, COM (2012) 702 ist dem „Schutz von Unternehmen vor irreführenden Vermarktungspraktiken und Gewährleistung der wirksamen Durchsetzung“ gewidmet. Auf Basis einer im Herbst 2011 von der Kommission durchgeführten, europaweiten Konsultation gibt diese Veröffentlichung einen Überblick darüber, wie die Richtlinie über irreführende und vergleichende Werbung (2006/114/EG) in den Mitgliedstaaten angewendet wird und welche Probleme in der Praxis hinsichtlich der Rechtsdurchsetzung bestehen.

Die Kommission beabsichtigt, eine Überarbeitung der Richtlinie (unter anderem durch eine Ergänzung in Form einer „schwarzen Liste“ bzw verschärfte Sanktionen) vorzuschlagen. Weiters will sie eine Verpflichtung für Mitgliedstaaten zur gegenseitigen Unterstützung einführen, wonach es ausdrücklich möglich sein soll, Durchsetzungsmaßnahmen in grenzüberschreitenden Fällen zu beantragen. Schließlich sollen Bestimmungen eingeführt werden, aufgrund derer Mitgliedstaaten eine für die Vermarktung zwischen Unternehmen zuständige Durchsetzungsbehörde zu benennen haben.

Österreich gilt hier als "example of good practice", weil die Verfolgung dieser Schwindelfirmen nach dem UWG zu einer strengen Rechtsprechung geführt hat. Auch die Bemühungen der Strafbehörden sind hier verstärkt worden und haben zu ersten Strafverfahren geführt. Nachdem diese betrügerischen Machenschaften aber fast nur mehr grenzüberschreitend erfolgen, gestaltet sich die Verfolgung der dahinter stehenden Personen schwierig.

Eine Übersicht über die aktuellen Warnungen finden Sie beispielsweise unter folgenden Links:

http://www.wipo.int/pct/de/warning/pct_warning.html

http://www.dpma.de/service/dasdpmainformiert/warnung/

http://www.patentamt.at/Das_Oesterreichische_Patentamt/News/Warnung_vor_Zahlungsaufforderungen/

 

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