[EDITORIAL] von Walter Holzer
Nach der überraschenden Ratifikation des europäischen Patentpakets durch Österreich, das Frankreich, welches als erstes Land ratifizieren wollte, den Rang abgelaufen hat, ist nunmehr auch Schweden in den Klub eingetreten. (Die kolportierte Ratifikation durch Malta konnte bisher nicht verifiziert werden) Schweden ist deshalb von besonderem Interesse, weil dieses Land mit den drei baltischen Staaten eine Regionalkammer des einheiltichen Patentgerichts mit Sitz in Stockholm und Englisch als Verfahrenssprache gegründet hat.
Weitere Ratifikationschritte werden aus Belgien, Dänemark ( nach einem positiven Referendum von 62,5% iZm der EU-Wahl), Großbritannien, Deutschland und auch Ugarn erwartet, zumal in Budapest dasTrainingszentrum für europäische Patentrichter eröffnet wurde, in dem eine bestimmte Anzahl der etwa 1 300 (!) Bewerber(innen) für das einheitliche Patentgericht ausgebildet wird. Da logischerweise auch Estland, Lettland und Litauen ratifizieren werden, ist davon auszugehen, dass bis zum Beginn des Jahres 2015 zumindest 10 der notwendigen 13 Länder ihre Urkunden hinterlegt haben. Italien bleibt ein Sonderfall, weil es nur das Abkommen über das Gerichtssystem unterzeichnet hat, das vermutlich auch dann in Kraft bleiben würde, wenn das von Spanien beim EuGH angestrengte Verfahen gegen die VO über die verstärkte Zusammenarbeit sowie die Sprachen VO Erfolg haben sollte. Eine Entscheidung wird es noch heuer geben.
Offen ist noch die Einigung über de Höhe und Verteilung der Jahresgebühren für das einheitliche Patent sowie über das von Großbritannien für das Gericht entwickelte IT-System, ohne welches der Gerichtsbetrieb nicht aufgenomme werden kann. Da dieses Vorhaben in Verzug ist, kann voraussichtlich erst in der zweiten Jahreshälfte 2015 mit dem Inkrafttreten des Gesamtpakets gerechnet werden.
Auch die Entscheidung des Vorbereitenden Komitees über das Europan Patent Litigator Certificate und über den 16.Entwurf der Verfahrensordnung des einheitlichen Patentgerichts sollte noch in diesem Jahr erfolgen. Die umfangreiche Verfahrensordnung ist vor Kurzem in einem von Business Europe veranstaltetem Mock-Trial am Pariser Sitz der Zentraldivision des einheitlichen Patentgerichts getestet worden und hat sich als brauchbar erwiesen. Einen wesentlichen Teil des Verfahrens nimmt die sog. Zwischenanhörung ein, die vom Berichterstatter allein durchgeführt wird, strittige Punkt mit den Parteien klärt und eine Reihe von Anordnungen herbeiführt sowie den weiteren Zeitplan des Verfahrens festlegt. So werden in der Zwischenanhörung Vorbringen der Parteien betreffend der Zuständigkeit der Gerichtskammer, die Vorlage von Übersetzungen und Beweismittel ebenso behandelt wie bspw Fristen für die Replik und Duplik iZm der Erwiderung auf die Widerklage auf Nichtigkeitserklärung oder Anträge auf Änderung des Klagepatents. Das neue internationale Gericht sollte insgesamt ein zügiges Verfahen gewährleisten, wenngleich die detaillierte Verfahrensordnung den Ablauf etwas unflexibel gestaltet wird.
Nutzen Sie die Vorteile einer Mitgliedschaft bei der ÖVMitgliedsvorteile
Aufsätze und Entscheidungen mit Anmerkungen von Experten
jährlich 6 HefteAbo Bestellung bei ManzEditorial/Inhalt aktuelle Ausgabe
09.04.2025
WKO, Rudolf Sallinger Saal, Wiedner Hauptstraße 63, 1040 WienMehrBericht vergangenes Seminar