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ALAI Kongress 2014: Bericht30.09.2014

Der alljährliche internationale Kongress der ALAI fand vom 18. bis 19. 9. 2014 in Brüssel/Belgien zum Thema Urheberpersönlichkeitsrechte im 21. Jahrhundert statt.

Bereits 1993 wurde in Antwerpen, Belgien, ein Kongress der ALAI zum Thema Urheberpersönlichkeitsrechte abgehalten, weshalb dieses Mal der Fokus auf die Änderungen und neueren Entwicklungen gelegt wurde.

Nach einleitenden Worten ua durch Nabhan, Präsident der ALAI, und Brison, Präsidentin der belgischen Landesgruppe der ALAI, wurde im ersten Block zunächst ein historischer Rückblick durch Buydens (Universität Brüssel) geboten. Anschließend warf Cámara (Universität Madrid) die Frage auf, ob die Urheberpersönlichkeitsrechte Eigentumsrechte seien.

Im zweiten Block wurden die Urheberpersönlichkeitsrechte in den verschiedenen Ländern vorgestellt. Nach einem Überblick durch Lucas-Schloetter (Universität München) wurden einerseits durch de Werra (Universität Genf)die einschlägigen kontinental-europäischen urheberrechtlichen Regelungen und andererseits durch Griffiths (Queen Mary Universität London)die heterogene Vielfalt der Urheberrechte des Common Laws vorgestellt.

Im dritten Block wurde der Interessenausgleich in der Rsp verschiedener Länder evaluiert. Zunächst sprach Cordoba (Universität La Sabana) über die Abwägungen zw den Urheberpersönlichkeitsrechten und den Rechten der Eigentümer der Werke (insb Bauwerke) anhand latein-amerikanischer und spanischer Fälle. Danach wurde der Interessenausgleich zw Urheberpersönlichkeitsrechten und Meinungsfreiheit anhand von E in den Benelux-Staaten und der EU über Parodien von Hugenholtz (Universität Amsterdam)ausgelotet. Gaudrat (Universität Poitiers) kam in seinem Referat über Missbrauch der Urheberpersönlichkeitsrechte zum (überraschenden) Ergebnis, dass ein solcher seitens der Urheber nie erfolgen würde.

Im vierten Block berichteten einige Vertreter der Filmbranche über ihre Erfahrungen mit kollektiv ausgehandelten Verträgen und die praktische Bedeutung der Urheberpersönlichkeitsrechte in der Filmindustrie.

Der nächste Tag begann mit einem  Block zu neuen Formen der Nutzung; nach einem einleitenden Länderreport durch Sirinelli (Universität Sorbonne), berichtete Franckel (Universität Wellington) über den Schutz traditionellen Wissens, wobei sich die praktischen Beispiele insb mit ethnischen Minoritäten wie den Maori auseinandersetzten. Danach stellteXalabarder (Universität Katalonien) die unterschiedliche Rechtslage bzgl der Verwertungs- und der Urheberpersönlichkeitsrechte im Internationalen Urheberrecht dar.

Der sechste Block befasste sich mit der Anwendung der Urheberpersönlichkeitsrechte auf neuere Werknutzungsformen. Clément-Fontaine (Universität Versailles Saint-Quentin) sprach über Creative Commons, Ricolfi (Universität Turin) über verwaiste Werke, Ueno (Waseda Universität) über Cloud Computing und Gendreau (Universität  Montréal) über die jüngsten kanadischen Bestimmungen zu von Nutzern generierten Inhalten.

Der siebente Block trug den Titel „Avatare des Urheberrechts“, wobei auch einige Vortragende zugaben den Titel nicht verstanden zu haben. Ginsburg (Universität Columbia) verglich das Veröffentlichungsrecht mit dem Recht auf Privatsphäre;Rajan (Universität Glasgow) berichtete über den Sonderfall von Urheberpersönlichkeitsrechten für Unternehmen in Korea, Japan und Indien.

Im zweiten Teil des Blocks wurden derartige Rechte von Ruijsenaars (European Broadcasting Union) auch für Rundfunkunternehmer gefordert, insb um ungewollte Werbeeinschaltungen zu unterbinden. Lavizzari (Rechtsanwalt) setzte sich dafür ein, dass auch Verlage Urheberpersönlichkeitsrechte wahrnehmen können und Holderness (European Federation of Journalists) berichtete über fehlende Urheberpersönlichkeitsrechte für Journalisten im Vereinigten Königreich.

Der letzte Block trug den Titel „Zukunftsperspektiven“. Woods (WIPO) stellte klar, dass mit einem Abkommen im Bereich Urheberpersönlichkeitsrechte kaum zu rechnen sei und berichtete von den zurzeit in Verhandlung befindlichen Abkommen. Martin-Prat (EuK) befasste sich mit den wenigen Anknüpfungspunkten des Unionsrechts zu Urheberpersönlichkeitsrechten, ließ jedoch Ausführungen zu geplanten Vorhaben vermissen. Goldstein (Stanford Universität) bemerkte ganz allgemein, dass seines Erachtens die Bedeutung der Urheberpersönlichkeitsrechte erodiere. Dem schloss sich auch Gotzen (Universität Brüssel) in seiner abschließenden Zusammenfassung an.

Den Kongress besuchten deutlich über 200 Teilnehmer, die mit dem obligatorischen Galadinner im Théâtre du Vaudeville am letzten Tag der Konferenz ausklang.

Nächstes Jahr findet der Kongress von18.-19. 6. 2015 in Bonn statt und wird sich mit Verwertungsrechten auseinandersetzen. Im Hinblick auf das fünfzigjährige Jubiläum des dUrhG wurde als Veranstaltungsort die ehemalige Hauptstadt Bonn, in welcher es entstanden ist, gewählt.

Bericht und Foto von Christian Handig

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