Das einheitliche europäische Patentgericht bekommt eine lokale Kammer in Österreich. Das hat der Ministerrat am Dienstag beschlossen, um heimischen Unternehmen die besten Rahmenbedingungen für das künftige einheitliche EU-Patent zu bieten, wie es auch die ÖV in ihren ausführlichen Stellungnahmen ausführlich dargelegt hat.
Die Österreichische Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht hat sich ebenso wie das Österreichische Patentamt und andere Interessensvertretungen intensiv für die Errichtung einer lokalen Kammer im Rahmen der europäischen Patentgerichtsbarkeit eingesetzt. Dazu wurde auch eine hochkarätige Diskussionsveranstaltung im Rahmen unserer Generalversammlung Ende 2013 organisiert. Im Ministerrat wurde nun aktuell diesem Anliegen der heimischen Wirtschaft und Parteienvertreter endgültig Rechnung getragen.
Österreich bekommt eine eigene Kammer im heimischen Patentgericht im Rahmen der Schaffung eines einheitlichen europäischen Patentgerichts. Darauf hat sich der Ministerrat am 20.1.2015 geeinigt. Die lokale Kammer soll laut Technologieminister Alois Stöger Aufwand und Kosten sparen - etwa bei Patentverletzungsklagen, die in der Landessprache geführt werden.
Das europäische Patentgericht soll über das europaweit einheitliche Rechtsschutzsystem hinaus die einheitliche Rechtsprechung in Patentangelegenheiten sicherstellen. Das künftige EU-Patentgericht wird für Verfahren in Bezug auf bestehende europäische Patente und das künftige europäische Patent mit einheitlicher Wirkung zuständig sein, beispielsweise für Patentnichtigkeitsklagen und Patentverletzungsklagen.
Die lokale Kammer verhandelt nach Einrichtung betreffend Europäische Patente unter anderem Klagen wegen (drohender) Verletzung von Patenten und ergänzenden Schutzzertifikaten, auf Erlass von einstweiligen (Sicherungs-)Maßnahmen und Verfügungen, oder auch Klagen auf Schadenersatz.
"Das EU-Patent bedeutet weniger Bürokratie, mehr Rechtssicherheit und niedrigere Kosten. Das stärkt den Innovationsstandort. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen bekommen damit einen besseren und sehr viel einfacheren Zugang zum EU-weiten Patentschutz", so Stöger in einer Aussendung am Dienstag. Auch Justizminister Wolfgang Brandstetter sieht das "Innovationswachstum durch einen starken Patentschutz" gefördert. Die Einrichtung der lokalen Kammer bringe mehr Rechtssicherheit.
25 EU-Mitgliedsstaaten hatten sich 2013 auf ein Patentgerichtsübereinkommen verständigt.
Quellle Wien (APA)
Eine ausführlichere Presseaussendung des BMVIT findet sich unter http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20150120_OTS0109/stoeger-einheitliches-patentgericht-der-eu-bekommt-lokale-kammer-in-oesterreich
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