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Präsentation der Enforcement Database durch das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt04.03.2015

Am 11.2.2015 fand im Bundesministerium für Finanzen eine Informationsveranstaltung des HABM zur neu geschaffenen Enforcement Database (EDB) statt, zu der auch die Österreichische Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht geladen war.

Beobachtungsstelle bzw Observatory

Bericht von Dr. Dominik Hofmarcher, Schönherr Rechtsanwälte

Einleitend wurde dabei die „Europäische Beobachtungsstelle für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums“ (kurz Beobachtungsstelle bzw Observatory) vorgestellt(https://oami.europa.eu/ohimportal/de/web/observatory/home), deren Aufgaben mit der Verordnung (EU) Nr. 386/2012 von der Kommission an das HABM übertragen wurden. Bei der Beobachtungsstelle handelt es sich um ein Netzwerk, das aus Vertretern des öffentlichen und des privaten Sektors besteht. Ziel der Beobachtungsstelle ist es insbesondere, die Tätigkeiten nationaler Behörden, des privaten Sektors und der Organe der Union im Bereich der Bekämpfung von Ver­letzungen der Rechte des geistigen Eigentums zu erleichtern und zu unterstützen.

Praktisch geschieht dies durch Studien,die Bereitstellung von Daten, Aufklärungskampagnensowie die Entwicklung von Systemen zur Erleichterung der Rechtsdurchsetzung.Einsolches System istauch die neue Enforcement Database. Zweck dieser auf den länderübergreifenden Registerdatenbanken TMView und Designview basierenden Web-Datenbank ist es, durch Erfassung von Produkten und zusätzlichen Produktinformationen in einem Register den Durchsetzungsbehörden wie Polizei und Zoll die Tätigkeit in Produkt- und Markenpiraterie zu erleichtern und die Rechteinhaber so besser zu schützen.

Die Plattform soll insbesondere folgende Möglichkeitenbieten:

-      Rechteinhaber können zu einzelnen Schutzrechten weiterführende Informationen (zB Kontaktdaten, Erkennungsmerkmale, Logistik, Verpackung, frühere Fälle etc) bereitstellen (ähnlich wie dies derzeit in Zollanhalteanträgen geschieht), damit Vollstreckungsbehörden gefälschte Produkte möglichst rasch und sicher erkennen können.

-      Zoll und Polizei können auf die Datenbank zugreifen, wobei stets der Rechteinhaber entscheidet, wer welche Informationen sehen soll. Alle Informationen bleiben vertraulich (ein hoher Sicherheitslevel hinsichtlich der Zugänglichkeit der Daten wird angewandt) und auch das HABM selbst hat nur Zugriff auf statistische Daten.

-      Ab Juli 2015 können aus diesem System heraus „automatisch“ Zollanhalteanträge generiert werden, die dann auch in die Datenbank der Zollbehörden (COPIS) übernommen werden. Da die Anträge auf Standardformulierungen aufgebaut sind, sollen die Anträge jederzeit in verschiedenen Sprachen verfügbar sein.

-      Einerseits werden Rechteinhaber die Möglichkeit haben, Vollstreckungsbehörden auf mögliche Rechtsverletzungen hinzuweisen (Altert); andererseits können Vollstreckungsbehörden verdächtige Fälle an Rechteinhaber melden.

-      Rechteinhaber können die Plattform gebührenfrei nutzen, indem sie einen Account eröffnen. Zielgruppe sind dabei jene Rechteinhaber, die von Produktpiraterie betroffen sind.

Insgesamt ist also die Intention erkennbar, bereits verfügbare Datenbanken sinnvoll zu vernetzen bzw zu ergänzen um allen Beteiligten die wesentlichen Informationen schnell und einfach zur Verfügung zu stellen. In Zukunft wird daher europaweit eine zentrale Verwaltung der Anti-Counterfeiting Aktivität möglich sein. Ein wesentlicher Vorteil der neuen Datenbank - nämlich die stärkere Einbindung der Polizeibehörden – ist für die Rechteverteidigung in Österreich leider kaum relevant, zumal diese nach der derzeitigen Rechtslage nicht von Amts wegen einschreiten.

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