[EDITORIAL] von Lothar Wiltschek
Österreichs lokale Kammer
Der Kampf um eine lokale Kammer in Österreich dürfte nun gewonnen sein:
Am 20. 1. 2015 hat der Ministerrat die Schaffung einer lokalen Kammer in Österreich auf der Grundlage des Übk über ein Einheitliches Patentgericht zustimmend zur Kenntnis genommen. Wenn man den Vortrag des BMVIT an den Ministerrat liest, fragt man sich, warum für diese Selbstverständlichkeit (für alle am Gewerblichen Rechtsschutz in Österreich Interessierten) so lange diskutiert werden musste:
„Eine Errichtung einer lokalen Kammer in Österreich […] brächte als wichtigsten Vorteil mit sich, dass österreichische Beklagte ihr Recht im eigenen Land und in der grundsätzlichen Verfahrenssprache Deutsch verteidigen könnten und nicht ins Ausland reisen müssten, was zusätzliche Kosten mit sich bringen würde (vor allem Kosten eines ausländischen Vertreters, Übersetzungskosten in die Verfahrenssprache, Reisekosten etc). Außerdem würde eine Errichtung einer lokalen Kammer in Österreich zur Stärkung des Innovationsstandortes Österreich sowie zum Erhalt von Arbeitsplätzen sowie hochqualifizierter heimischer Rechtsdienstleistungen und des damit verbundenen Know-how beitragen. [. . .]
Eine Kosten-Nutzenabwägung der Sachlage sprach eindeutig für die Etablierung einer lokalen Kammer in Österreich, zumal deren Einrichtung zudem in den Räumlichkeiten des Österreichischen Patentamts erfolgen würde. Durch die hierbei mögliche Nutzung der bestehenden Infrastruktur könnten auch personelle und sachliche Synergien und Ressourcen gewonnen werden.“
Bemerkenswert sind die Kosten, die lange Zeit als Argument gegen die Schaffung einer lokalen Kammer herangezogen wurden. Sie betragen nach der Schätzung des BMVIT E 19.297,62 pro Jahr. Die Gebühren für ein einziges Patentverfahren betragen bei einem Streitwert von E 300.000,– derzeit für drei Instanzen E 30.796,–, wozu noch die Gebühren eines allfälligen Provisorialverfahrens kommen.
Jedenfalls darf sich der Wirtschaftsstandort Österreich freuen. Übrigens: Österreich hat das Patentgerichtsübereinkommen im Juli 2013 als erster Mitgliedstaat ratifiziert. In den letzten eineinhalb Jahren kamen fünf weitere Mitgliedstaaten hinzu. Jetzt fehlen nur noch knapp 20 Mitgliedstaaten.
Lothar Wiltschek
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