Aktuell wurden vom Verwaltungsrat des Europäischen Patentamtes die jährlichen Kosten für das zukünftige einheitliche europäische Patent festgesetzt, welche ungefähr so hoch sein werden wie wenn ein Patent in den am häufigsten für Patentschutz gewählten Mitgliedsstaaten Deutschland, Frankreich, den Niederlanden und Großbritannien angemeldet wird.
Der Engere Ausschuss des Verwaltungsrates (Artikel 9, Abs. 2 der EU-Verordnung 1257/2012 über die Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes) hat am 23. Juni 2015 die Jahresgebühren für das neue einheitliche EU-Patent beschlossen. Der Ausschuss wurde von den 25 am einheitlichen Patent teilnehmenden Mitgliedstaaten eingesetzt (alle EU-Mitgliedstaaten außer Italien, Kroatien und Spanien), um die Tätigkeiten des Europäischen Patentamtes (EPA) in Zusammenhang mit den Aufgaben zu überwachen, die diesem auf dem Gebiet des einheitlichen Patentschutzes übertragen wurden. In die Zuständigkeit des Ausschusses fällt auch die Festlegung von Gebühren.
Die Jahresgebühren für das einheitliche europäische Patent, das in den oben erwähnten 25 Mitgliedstaaten gelten wird, werden ungefähr so hoch sein wie die Gebühren, die innovative Unternehmen zahlen müssen, wenn sie ein Patent nach dem Europäischen Patentübereinkommen in Deutschland, Frankreich, den Niederlanden und Großbritannien validieren. Das sind in der EU jene Staaten, in denen am häufigsten Patentschutz für ein solches Patent angemeldet wird. Vorgesehen ist eine Evaluierung nach vier Jahren. Der Präsident des Europäischen Patentamtes in München hofft, dass mit der jetzt gefundenen Regelung sowohl die Kosten für die Erteilung und Verwaltung des einheitlichen Patentschutzes abgedeckt sind, als auch eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit sowie eine Erleichterung von Innovationen für europäische Unternehmen erreicht werden kann.
Nunmehr ausständig ist noch, wie die Gebühren aus dem einheitlichen Patent zwischen den Mitgliedstaaten aufgeteilt werden sollen, wobei das EPA 50% einbehalten wird. Eine diesbezügliche Entscheidung soll diesen Herbst getroffen werden. Hier ist auch noch eine Konsultation unter http://www.unified-patent-court.org/consultations im Laufen, wo man sich noch bis zum 31. Juli einbringen kann.
Weitere Informationen unter: http://www.epo.org/news-issues/news/2015/20150624.html.
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