Der alljährliche internationale Kongress wurde heuer vom 18. bis 19. 6. 2015 in Deutschland abgehalten. Unser Vorstandsmitglied Christian Handig hat dazu wie jedes Jahr einen Bericht erstellt.
Nachdem das deutsche UrhG vor 50 Jahren in Kraft trat, fand das diesjährige Treffen der ALAI in der damaligen Hauptstadt Deutschlands Bonn statt. Das Thema war „Vergütung für die Nutzung von Werken – Ausschließlichkeit gegenüber anderen Ansätzen“.
Einleitende Worte sprachen unter anderem Nabhan, Präsident der ALAI, Dietz und Hilty, ehemaliger bzw derzeitiger Präsident der deutschen Landesgruppe der ALAI. Danach wurde im ersten Block zunächst ein Überblick über gesetzliche Modelle zur Sicherung von Nutzungsvergütungen de lege lata in den einzelnen Staaten von Leaffer (Universität Indiana) bzgl der Rechtlage und von Azzi (Universität Paris 1) bzgl der Rechtsdurchsetzung geboten. Es folgte der Überblick über die gesetzlichen Vergütungsansprüche (für freie Werknutzung) durch Geiger (Universität Straßburg) und die verschiedenen, teilweise normierten Vergütungsschüssel dieser Gelder durch Holzmüller (GEMA).
Im zweiten Block setzte sich mit Überlegungen de lege ferenda auseinander; bei ersten Panel – unter dem Vorsitz von Walter (ua Universität Wien) – wurde zunächst über die Situation in den einzelnen Staaten bzw Verwertungsgesellschaften berichtet; so referierte Gendreau (Universität Montréal) über kanadische Fälle der Vergütung, López (AIE) über die Wahrnehmung der Rechte spanischer ausübender Künstler und Pfohl (Music Canada) darüber, dass in Kanada beim Vergütungsanspruch nicht darauf abgestellt wird, ob eine illegale Quelle für die Privatkopie benutzt wird. Ludwig (Panasonic Marketing Europe) stellte überhaupt die Sinnhaftigkeit der Vergütung Privatkopie als ein durch die Technik überholtes Modell in Abrede.
Danach wurde die Möglichkeit des Urhebervertragsrechts zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage von Urhebern und Künstlern ausgelotet. Von Lewinski (Max-Planck-Institut) hielt hierfür den Ansatz eines unverzichtbaren Rechts auf angemessene Vergütung, wie zB in Art 5 Vermiet- und VerleihRL. Sirinelli (Universität Paris 1) berichtete, dass nach Verhandlungen zwischen den betroffenen Verkehrskreisen in Frankreich 2014 ein Verlagsvertragsrecht durch eine ministerielle Verwaltungsverordnung erlassen wurde (mit Revisionsklauseln und einem Schlichtungsverfahren). Nérisson (Max-Planck-Institut) stellte einzelne Regelungen der VerwGesRL in Frage und Leška (RA) sah in der Verbesserung der Rechtsdurchsetzung den besten Lösungsansatz.
Im letzten Panel des zweiten Blocks wurde hinterfragt, ob eine Vergütung aus Mitteln des Staatshaushalts oder andere alternative Modelle Entwicklungspotenzial hätte. Das spanische Privatkopiersystem beschrieb Garrote (Universität Madrid), bezweifelte aber dessen EU-Konformität und kritisierte die geringe Höhe der Zahlungen. Das israelische Privatkopiersystem zeigt Afori (RA) auf, verwies allerdings auch auf dessen Beschränkung auf ausschließlich analoge Kassetten. Tabuchi (Universität Yokohama) erzählte bzgl des japanischen Systems, dass strittig ist, welche Geräte einer Abgabe unterworfen sind und die Einnahmen zurückgingen. Quintais (Universität Amsterdam) trug aus seiner Dissertation zum Thema alternative Vergütungssysteme für nicht kommerzielle Privatkopien vor.
Im dritten Block wurden gegenwärtige Geschäftsmodelle und Optionen für die Zukunft evaluiert. Zunächst sprach Hubig (deutsches Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz) über die Entstehung des dUrhG 1965 und aktuelle Themen in Deutschland und der EU. Hernándes-Pinzón (AIE) beschrieb die Funktionsweise aktuelle Music Streaming Modelle. Haber (Copyright Clearance Center) und Staats (VG Wort) präsentierten ein kooperatives Lizenzierungsmodell für die Vervielfältigungen wissenschaftlicher Zeitschriften (zur Digitalisierung bzw Versand) durch große Unternehmen, insb im Bereich der pharmazeutischen Chemie. Wolters (ehemals German Games Association) stellte das Geschäftsmodell des App-basierten Verkaufs virtueller Gegenstände im Rahmen von online Spielen dar. Jani (RA) warf die Frage auf, ob bei neuen Geschäftsmodellen grds ein absolutes Recht oder ein Vergütungsanspruch sinnvoll ist, wobei er ersteres befürwortet.
Sander (Max Planck Digital Library) stellte im Forschungsbereich einen zunehmenden Anstieg der Veröffentlichung von Arbeiten im Rahmen des Open Access fest, wobei der rechtliche Rahmen von Lavizzari (RA) erläutert wurde. Ein Bezahlmodell für onlinebasierte Zeitungen wurde von Riera (CEDRO) dargestellt. Über das Geschäftsmodell von YouTube, die automatisierte Identifizierungen von hochgeladenen Inhalten bzw der Umgang von Vorwürfen von Rechteinhaber informierte Manara (Google Urheberrechtsberater), wobei Sikorski (Universität Poznán) sich mit der Zulässigkeit auseinandersetzte und etwa die Dauer vieler Take-Down-Verfahren kritisierte.
Der vierte Block widmete sich den Herausforderungen für Gesetzgebung und Rechtsprechung. Im ersten Panel dieses Blocks stellte Franckel (Universität Wellington) und Blomqvist (Universität Eichstätt-Ingolstadt) fest, dass eine Regulierung solcher Geschäftsmodelle notwendig sei. Frabboni (Universität Sussex) beklagte den Druck zur Publikation im Rahmen des Open Access.
Tomori (EJI) kritisierte den geringen Anteil ausübender Künstler an Einkünften aus Music Streaming Diensten und sah in unverzichtbaren Rechten für die eine Möglichkeit zur Verbesserung der Lage der ausübenden Künstler.
Schäfer (RA) stellte die Rolle der Verwertungsgesellschaft bei diesen Geschäftsmodellen zur Diskussion. Brunet (RA) berichtete von den Unzulänglichkeiten der kanadischen Urheberrechtsnovelle 2011, die versuchte, neuere Verwertungsformen durch eine Ausweitung freier Werknutzungen zu bewältigen und von der schwindenden Identifizierung der Mitglieder mit ihren Verwertungsgesellschaften. Vučković (Universität Zagreb) gab einen Überblick über die Lizenzierung in Kroatien und Lindner (RA) sprach sich für ausgewogene Kollektivverträge und Urheberrechtsverträge aus, die gegenüber einer Verwertungsgesellschaftspflicht zu bevorzugen seien.
Das letzte Panel eröffnete Macrez (Universität Straßburg), der sich für eine Zusammenarbeit aussprach. Aus Sicht der EK bemerkte Martin-Prat (EK), dass die urhebervertragsrechtliche Rechtslage und Funktionalität in den MS sehr unterschiedlich seien, weshalb die EK die Situation beobachten würde. Aussage über mögliche Vorhaben traf sie jedoch nicht. Eddie Schwartz, ein kanadischer Musiker, und Maureen Duffy, eine britische Schriftstellerin, berichtete über den wirtschaftlichen Niedergang, sahen aber eine Tendenz zu einer stärkeren internationalen Zusammenarbeit.
Abschließend spannte Quaedvlieg (Universität Nijmegen) einen breiten, zusammenfassenden Bogen, wobei er sich ganz allgemein aber für einen eher dosierten Einsatz des Vergütungsanspruchs aussprach. Nabhan, Präsident der ALAI schloss die Tagung, an der ca 220 Personen teilnahmen. Sie fand ihren Abschluss mit dem obligatorischen Galadinner im Kameha Grand Bonn, am Ufer des Rheins, in dem auch der Kongress abgehalten wurde.
Nächstes Jahr findet der Kongress von 15. bis 16. 9. 2016 in Rom statt und wird sich mit neueren Techniken (zB 3D-Drucker) auseinandersetzen.
Weiterführender Link: www.alai2015.org
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