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Stand der EU-Markenrechtsreform: Politische Einigung13.08.2015

Am 13.7.2015 bestätigte der Rat der EU die im "Trilog" zwischen Kommission, Europäischem Parlament und Rat erzielte politische Einigung über die EU-Markenrechtsreform.

Ergebnisse der Ratstagung sind unter dem Link: http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/agrifish/2015/07/Outcome-of-the-Council-meeting_EN_pdf/ zu finden. Auf der Website des österreichischen Parlaments sind die Kompromisstexte für die Änderung der Gemeinschaftsmarkenverordnung (dann: Verordnung über die Unionsmarke) unter http://www.parlament.gv.at/PAKT/EU/XXV/EU/07/19/EU_71981/imfname_10563604.pdf und die Neufassung der Markenrichtlinie unter Link: http://www.parlament.gv.at/PAKT/EU/XXV/EU/07/19/EU_71971/imfname_10563586.pdf abrufbar.

Mit der formellen Annahme der Rechtstexte wird noch in diesem Jahr gerechnet. Die Neufassung der Markenrichtlinie sieht (mit Ausnahmen für einzelne Bestimmungen) eine Umsetzungsfrist von 36 Monaten vor. Die geänderte Unionsmarkenverordnung enthält ein Inkrafttreten 90 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt, für zahlreiche Bestimmungen gilt jedoch eine Übergangsfrist von 18 Monaten.

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