Die Realisierung des Einheitspatent-Gerichts (EPG) ist einen weiteren Schritt näher gerückt ...
von PA Dr Rainer Beetz, Sonn & Partner Patentanwälte
Am 1. Oktober 2015 wurde das Protokoll betreffend das Einheitspatentübereinkommen (EPGÜ) von den Mitgliedsstaaten am Rande des Wettbewerbsrats unterzeichnet.
Auf Basis dieses Protokolls wird es möglich sein, dass einzelne Teile des EPGÜ vorläufig in Kraft treten. Dies betrifft insbesondere organisatorische und finanzielle Angelegenheiten sowie die Rekrutierung von Richtern und weiteren Mitarbeitern des Gerichts.
Das nun unterzeichnete Protokoll wird Inkrafttreten sobald 13 Mitgliedsstaaten (einschließlich Deutschland, Frankreich und das Vereinigte Königreich) das Übereinkommen entweder ratifiziert haben oder die Zustimmung der nationalen Parlamente zur Ratifizierung vorliegt. Da das Übereinkommen drei Monate nach (vollständiger) Ratifizierung durch die vorstehend genannten 13 Mitgliedsstaaten in Kraft tritt, bedeutet dies, dass das Protokoll jedenfalls für zumindest drei Monate anwendbar sein wird; sofern die Hinterlegung der Ratifizierungskunde von einzelnen Mitgliedsstaaten jedoch zurückgehalten wird (was dem Vernehmen nach angedacht ist), kann diese Übergangsphase auch deutlich länger dauern.
Das Protokoll schweigt sich allerdings zu dem sog. „Sunrise-Register“ aus, welches dem Vernehmen nach vor dem Inkrafttreten des EPGÜ beim Patentamt des Vereinigten Königreichs eingerichtet werden soll. Demnach wird es möglich sein (unter Bezahlung einer Gebühr von €80 pro Patent), vorab einen Antrag iSv Art 83 EPGÜ zu stellen, mit welchem EP-(Bündel-)Patente aus der – ausschließlichen – Zuständigkeit des EPG heraus optiert werden können. Dieser Anträge sollen in einer Datenbank beim Patentamt des Vereinigten Königreichs (UKIPO) gesammelt werden und sodann – am Tag des Inkrafttretens des EPGÜ, dh an jenem Tag, an dem die Kanzlei des EPG rechtlich zu existieren beginnt – vom UKIPO an die Kanzlei des EPG übermittelt werden. Noch ist unklar, ab wann ein derartiges „Sunrise-Register“ bestehen wird; gemäß Auskunft von Mitgliedern des Vorbereitenden Ausschusses wird dies aber jedenfalls im Laufe des Jahres 2016 der Fall sein.
Die Unterzeichnung des Protokolls ist ein klares Zeichen, dass die tatsächliche Umsetzung des Einheitspatent-Gerichtssystems immer näher rückt. Der letzten Mitteilung des vorbereitenden Ausschusses ist zu entnehmen, dass das EPG mit Jänner 2017 tatsächlich seine Arbeit aufnehmen soll.
von PA Dr Rainer Beetz, Sonn & Partner Patentanwälte
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