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Berichte Veranstaltungen

ALAI Kongress 2016: Bericht zur Tehma Angewandte Kunst im Geistigen Eigentum18.09.2016

von Christian Handig, Wirtschaftskammer Wien

Der alljährliche internationale Kongress fand vom 15. bis 16. 9. 2016 in Italiens Hauptstadt statt.
 
Nach einleitenden Worten durch Nabhan, Altpräsident der ALAI, dem neuen Präsident Gotzen, Woods (WIPO), und Ercolani, der Präsidentin der gastgebenden Landesgruppe der ALAI, wurde zunächst ein internationaler Überblick durch Ricketson (Melbourne University) vermittelt, der sich va mit der RBÜ, der PVÜ und dem TRIPS auseinandersetzte.
 
Den ersten Block („Urheber- und Designrecht: Regionale und Nationale Zugänge“) leitete Suthersanen (Queen Mary University, London) ein, die sich mit der Abgrenzung zw Urheber- und Designrecht befasste, und sich für einen möglich umfassenden und kumulativen Schutz aussprach. Tricoire (RAin) berichtete über das Verhältnis im französischen, Spada (Università La Sapienza, Roma) im italienischen, Lipszyc (Universidad de Buenos Aires) im argentinischen und brasilianischen, Cordoba (Universidad de La Sabana, Bogota) im kolombianischen, Adamsson (RA) im schwedischen und Ginsburg (Columbia University, NY) im US-amerikanischen Recht. Letztere kritisierte die nationale Rsp, die bzgl der Schutzbarkeit auf die Funktion abstellt und dafür den Separationstest einsetzt, der jedoch in zahlreichen verschieden Versionen zu unterschiedlichen Ergebnissen führt.
 
Im zweiten Block („Andere Formen des Schutzes für die angewandte Kunst“) werden andere Schutzmöglichkeiten aufgezeigt, die die jeweiligen nationalen Rechte ermöglichen. Dies sind in der Regel das (bereits erwähnte) Design-, das Marken- und das Lauterkeitsrecht, vereinzelt wurde auf das Patent- bzw das Gebrauchsmusterrecht abgestellt. Zum Teil erfolgten auch allgemeine zivilrechtliche Ausführungen. Über die Verhältnisse in Spanien berichtete Carbajo Cascòn (Universidad de Salamanca), im Vereinigten Königreich Clark (RA), in Deutschland Kinfer (RAin), in den USA Leaffer (Indiana University, Bloomington Indiana), in Italien Romano (Università Gabriele D’Annunzio, Chieti-Pescara), in Japan Ueno (Waseda University) und in Israel Greenman (Tel Aviv and Haifa Universities), wobei sich letzterer auch intensiv mit dem israelischen Bereicherungsrecht auseinandersetzte. Die Referenten der Mitgliedstaaten der EU betonten dabei die Bedeutung der Entscheidung Flos des EuGH (C-168/09) für das jeweilige nationale Designrecht.
 
Im dritten Block („Geschäftsstrategien und Perspektiven der Industrie“) schilderte Gulino (Ministero dello Sviluppo Economico) die Förderungen und Finanzierungen des italienischen Wirtschaftsministeriums bei Designentwicklungen. Goldmann (RA) beleuchtet die rechtlichen Grundlagen bei wirtschaftlichen Entscheidungen im Bereich Möbelbau; im Besonderen geht er auf die zahlreichen Entscheidungen deutscher Gerichte und des EuGH zu Bauhaus-Möbeln ein und die Vorgeschichte insb seit den 60er Jahren, die zu den Reproduktionen in Italien führte. Rotelli (RAin) berichtet von den Piraterienetzwerken, die Nachahmungen von Luxusartikeln vertreiben. Um diese einzudämmen sei es auch notwendig, dass der Zugang zu einschlägigen Websites blockiert werde. Nachdem sie im Wesentlichen die Rechtslage in der EU beurteilt hat, berichtete Suluk (RA) die Lage in der Türkei und van Caenegem (Bond University) (sehr kritisch über jene) in Australien.
 
Im vierten Block („Angewandte Kunst und Technologie“) beginnt Sirinelli (Université Paris 1 Panthéon-Sorbonne) mit einer Übersicht der Urheberrechtslage in der EU zum 3D-Drucker und spricht sich für eine Vergütungslösung aus. Bucci (NPS) erzählt die Geschichte des 3D-Druckers seit den ersten Anfängen 1983 bis zum heutigen Stand aus der Sicht des Erzeugers. Der Designer und Architekt Acampora (Associazione per il Disegno Industriale) schildert Anwendungen, zB in der Medizin bis hin zu einem Klein-Pkw, der vollständig mit aus 3D-Druckern erzeugten Teilen besteht und binnen einer Stunde zusammengebaut werden kann. Van Steenbergen (RAin) berichtet von einem belgischen Unternehmen, dass auf die Optimierung von 3D-Druckproduktionen spezialisiert ist und zählt die Vorteile des 3D-Drucks auf.
 
Die letzten beiden Blocks („Rechtliche Analyse: Herausforderung und Lösung“, Teil 1 und 2) rücken noch einmal die rechtlichen Aspekte in den Vordergrund. Bixio (Università Europea, Rome) berichtet konkret die Rechtslage in Bezug auf Urheber- und Designrecht auf der Ebene der EU. Saiz (Universidad de Valencia) ergänzt die Vorgaben der E-CommerceRL. Van Asbroeck (RA) weist darauf hin, dass durch die Anpassungen auch Urheberpersönlichkeitsrechte verletzt werden könnten.
Ritscher (RA) bringt Beispiele chinesischer Pirateriewaren europäischer Möbeln. Maillard (Adagp) spricht sich für ein Vergütungssystem bei 3D-Druckern auf der Basis der bestehenden Rechtslage in der EU aus.
 
Dimita (Queen Mary University, London) kritisiert die Komplexität und die Detailliertheit des Urheberrechts und weist darauf hin, dass 3D-Drucker im Wesentlichen nur eine weitere neue Technik ist, wie viele andere zuvor, die durch das Urheberrecht erfasst werden können. Cogo (Università di Torino) sieht die gegenwärtigen Vorgaben der EU – auch des gewerblichen Rechtsschutzes – als ausreichend aus um der Herausforderung des 3D-Druckers gegenüberzutreten. Zum Schluss untersucht Sato (Law School, Chuo University, Tokio) die Lage im Hinblick auf das japanische Recht.
 
Danach schloss der neue Präsident der ALAI Gotzen die Tagung, an der ca 240 Personen teilnahmen. Sie fand ihren Abschluss mit dem obligatorischen Galadinner, dieses Mal im Palazzo Esposizion in Rom statt.
 
Nächstes Jahr findet der Kongress vom 17. bis 20. 5. 2017 in Kopenhagen statt und wird sich mit dem Zweck des Urheberrechts („Copyright – To be or not to be“) auseinandersetzen.
 
Christian Handig, Wirtschaftskammer Wien

Bericht ALAI Kongress zum Download [Bericht_ALAI_2016_002.pdf, 82 KB]

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