Bei einer von der ÖV organisierten Diskussion zu den Auswirkungen des Brexit auf den gewerblichen Rechtsschutz konnte der Gastredner und Rechtsanwalt George Peretz QC aus London aktuell berichten, dass das Europäische Patent mit einheitlicher Wirkung entgegen der allgemeinen Erwartungshaltung doch von Großbritannien ratifiziert werden soll und damit 2017 starten könnte.
Die Österreichische Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (ÖV) organisierte am 28.11.2016 im Festsaal des Hauses der Kaufmannschaft am Schwarzenbergplatz eine Podiumsdiskussion zum Thema „Brexit und IP/Antitrust - was kommt auf österreichische Unternehmen zu?" vor über 80 Gästen.
Dabei konnte mit George Peretz QC ein sogenannter Kronanwalt von Monckton Chambers aus London gewonnen, welcher einen unglaublich spannenden Einblick zu den Hintergründen des Brexit und seinen rechtlichen Konsequenzen insbesondere für IP-Themen und jene des Wettbewerbsrechts gab. Daran anschließend bot Universitätsprofessor Florian Schuhmacher von der Wirtschaftsuniversität Wien einen präzisen Überblick zu den einzelnen Rechtsbereichen des geistigen Eigentums wie Patentrecht oder Markenrecht.
In weiterer Folge diskutierten am Podium neben den beiden Referenten Gabriele Benedikter von der Wirtschaftskammer Österreich (WKO), Alois Peham von Siemens AG Österreich und Constantin Kletzer, Partner bei Geistwert Rechtsanwälte über die Auswirkungen des Brexit für die österreichische Wirtschaft und für die Arbeit der Rechtsvertreter. Moderiert wurde diese Veranstaltung der ÖV von ihrem Generalsekretär Hannes Seidelberger. Ein ausführlicher Bericht wird noch online gestellt.
Besonders aktuell war dabei der am gleichen Tag unmittelbar vorher verkündete Beschluss der britischen Regierung, den Vertrag über das Europäische Patent mit einheitlicher Wirkung doch zu ratifizieren, womit es trotz des Brexit bald in Kraft treten könnte. Dieses Einheitspatent soll nach derzeitigem Stand in 26 Mitgliedstaaten der Europäischen Union gelten, wobei es Österrreich als erster Vertragsstaat im Jahr 2013 ratifiziert hat. Mittlerweile liegen die Ratifizierungen von elf Vertragsstaaten vor. Damit es in Kraft treten kann, müssen es 13 Staaten ratifizieren, darunter die drei Länder mit den meisten Patentanmeldungen, nämlich Großbritannien, Deutschland und Frankreich.
Die Entscheidung über den Brexit stellte es dann gänzlich in Frage. Bei der Sitzung des Europäischen Rates für Wettbewerbsfähigkeit vom 28. und 29.11.2016 in Brüssel kündigte die britische Regierung jedoch an, das nationale Ratifizierungsverfahren fortzusetzen. was nach inoffiziellen Informationen bis zum Frühjahr 2017 möglich sein könnte.
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