[EDITORIAL] von Rainer Beetz
Europäische Dissolution und patentrechtliche Integration!
[OeBL_2017-02_Editorial.pdf, 157 KB]
Der Erscheinungsmonat dieser Ausgabe wird mit dem Beginn der erstmaligen Verkleinerung der Europäischen Union zusammenfallen: Die britische Regierung hat bekanntlich angekündigt, noch im März den Europäischen Rat iSv Art 50 EUV über ihre Absicht, aus der Union auszutreten, zu unterrichten – der europäische Dissolutionsprozess scheint gestartet zu sein.
Umso erstaunlicher ist es, dass der patentrechtliche Integrationsprozess nun tatsächlich einen bedeutenden Schritt voranzukommen scheint – die verschlungenen Wege des einheitlichen Patentschutzes in Europa sind eine überraschende, scharfe Wendung reicher.
Kurz nachdem die britische Regierungschefin verkündet hat, dass Großbritannien nicht die EU verlasse, um sich wieder der Gerichtsbarkeit des EuGH zu unterwerfen, hat die britische Regierung – zur Überraschung vieler – angekündigt, dass das EPGÜ-Ratifikationsverfahren in Großbritannien alles tun werde, um eine operative Tätigkeit des Einheitlichen Patentgerichts alsbald zu ermöglichen. Wendet das Einheitliche Patentgericht nicht das Unionsrecht in vollem Umfang an und achtet es nicht dessen Vorrang (Art 20 EPGÜ)?
Sehr wohl, aber es handelt sich hierbei – so die Ansicht der britischen Regierung – nicht um ein nationales britisches Gericht, sondern um ein internationales Gericht; und an diesem (Unionsrecht anwendenden) internationalen Gericht mit Sitz einer Zentralkammer in London möchte die britische Regierung gerne beteiligt bleiben. Nachdem in Deutschland zunächst Skepsis vorherrschte, ob es sich hierbei nicht bloß um einen taktischen Winkelzug der britischen Regierung handelt, mit welchem – nachdem das Gericht einmal ins Leben gerufen wurde – alle übrigen Vertragsstaaten im Zug der Austrittsverhandlungen in Geiselhaft genommen werden können, scheint sich zwischenzeitlich die Ansicht durchgesetzt zu haben, dass auch nach Austritt der Fortbestand des Gerichts gesichert und die weitere Teilnahme Großbritanniens möglich ist (vgl Ohly/Streinz, Can the UK stay in the UPS system after Brexit? GRUR Int 2017, 1)
Demnach hat die deutsche Bundesregierung noch im Februar den Gesetzesentwurf für die Ratifizierung des EPGÜ in den Bundestag eingebracht.
Nun soll es schnell gehen – der (inoffizielle) Zeitplan sieht wie folgt aus:
Somit verbleiben vermutlich gerade drei Monate, um zu entscheiden, welche Europäischen Patente aus dem Einheitlichen Patentsystem hinausoptiert werden, bevor das Gericht seine Tätigkeit aufnimmt – höchste Zeit, eine Opt-out-Strategie festzulegen!
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