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Stellungnahmen

ÖNorm A 6800 Bewertung des immateriellen Vermögensgegenstands Marke10.09.2010

Stellungnahme der Österreichischen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (Referent Michael Meyenburg)

Sehr geehrte Damen und Herren!

Die Österreichische Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht nimmt zu diesem Entwurf einer Norm wie folgt Stellung.

Wir begrüssen die Bemühungen des Austrian Standards Institute die ÖNORM 6800 auch entsprechend der ISO 10668 zu überarbeiten und anzupassen.

Unter Punkt 7.1. verweisen Sie auch zu Recht auf die wirtschaftliche Bedeutung der Markenbewertung im Falle des Erwerbs von Marken und die in Euiropa in Veränderung befindlichen gesetzlichen Bestimmungen zur Bewertung nicht erworbener Marken hin, die abzuwarten bleibt.

Im Beispiel A auf Seite 30 findet sich der Absatz „Zusätzlich zu den gewichteten… .Der Aufschlag erklärt sich durch den mangelnden rechtlichen Schutz des intellektuellem Eigentums. Bis jetzt wurden keine Marken beim Patentamt zur Anmeldung gebracht. Allerdings kann von einem indirekten Schutz durch Verkehrsgeltung ausgegangen werden.“ Der errechnete, geschätzte Markenwert beträgt in diesem Beispiel trotz der fehlenden rechtlichen Absicherung durch eine Registrierung aber € 52,00 MIo.

Wegen mangelnder Registrierung besteht erhöhte Gefahr „rechtlichen Angriffen“ ausgesetzt zu sein. Da auch ein Verkehrsgeltung geniessendes nicht registriertes Kennzeichen aus im Beispiel nicht näher ausführbaren Umständen (es kommt ja auf die konkrete Ausgestaltung des Kennzeichens und sonstigen Umstände an) rechtlich erfolgreich angegriffen werden könnte, könnte dieses daher letztendlich also auch wertlos sein bzw dramatisch an Wert verlieren. Ob dies in der Bewertung durch Zu/Abschläge richtig berücksichtigt werden kann, ist für uns nicht beurteilbar.

Eine um einige Standardwerke ergänzte Literaturliste werden wir uns erlauben nachzureichen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Michael Meyenburg eh
Präsident

Mag. Hannes Seidelberger eh
Generalsekretär

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