Aufgrund der aktuellsten Entwicklungen in Sachen EU-Einheitspatent wird das Einheitliche Patentgericht voraussichtlich doch erst Anfang 2018 seinen Betrieb aufnehmen.
Der Vorsitzende des vorbereitenden Ausschusses, Alexander Ramsay, hat diese Woche verkündet, dass der letzte notwendige parlamentarische Schritt in Großbritannien in Gang gesetzt wurde, indem das Protokoll über Vorrechte und Immunitäten ins Parlament eingebracht wurde. Für das vorläufige Inkrafttreten des Übereinkommens ist noch die Zustimmung von drei weiteren Mitgliedsstaaten, einschließlich Deutschlands, zum Protokoll zur vorläufigen Anwendbarkeit erforderlich.
Vor zwei Wochen wurde allerdings bekannt, dass sich der Abschluss der Ratifizierung in Deutschland aufgrund einer Verfassungsbeschwerde verzögern wird. Das deutsche Bundesverfassungsgericht erachtet eine von einer Privatperson eingereichte Beschwerde für nicht offensichtlich unbegründet und hat daher den Bundespräsidenten ersucht mit der Unterzeichnung der Ratifizierungsurkunde zuzuwarten. Hie wird mit einer Entscheidung in ca. 6 Monaten gerechnet.
Noch gibt es keinen konkreten neuen Zeitplan für den Start des Einheitlichen Patentgerichts; ein solcher ist nun aber frühestens Anfang/Mitte 2018 möglich.
Beitrag von Rainer Beetz, Sonn & Partner Patentanwälte
Nutzen Sie die Vorteile einer Mitgliedschaft bei der ÖVMitgliedsvorteile
Aufsätze und Entscheidungen mit Anmerkungen von Experten
jährlich 6 HefteAbo Bestellung bei ManzEditorial/Inhalt aktuelle Ausgabe
09.04.2025
WKO, Rudolf Sallinger Saal, Wiedner Hauptstraße 63, 1040 WienMehrBericht vergangenes Seminar