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Stellungnahmen

GZ 1521-ÖPA/2010 DVR: 007801822.12.2010

Entwurf einer Verordnung des Präsidenten des Patentamtes, mit der die Patentamtsverordnung geändert wird; Begutachtungsverfahren

Stellungnahme der Österreichischen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht

Sehr geehrte Damen und Herren!

Die Österreichische Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht nimmt zu diesem Verordnungsentwurf wie folgt Stellung:


Grundsätzlich unterstützt die Österreichische Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht alle Maßnahmen des Österreichischen Patentamtes, mit denen der Zugang zu den Dienstleistungen des Amtes erleichtert und vereinfacht wird und mit denen die Verfahren schneller und effizienter werden.

Dazu gehört auch die Anpassung gegenwärtiger Formvorschriften an den WIPO-Standard ST. 22 , soweit damit dem Zweck dieses Standards - die Erleichterung der elektronischen Bearbeitung von Papierunterlagen – entsprochen wird.

Es ist dabei allerdings sicherzustellen, dass die geänderten Formvorschriften keine neuen bürokratischen Hürden für die Nutzer des Österreichischen Patentsystems darstellen.

Diese Hürden sehen wir vor allem bei den in der Folge angeführten Regelungen, da sie über die Bestimmungen des WIPO-Standards ST. 22 hinausgehen und die elektronische Bearbeitung nicht, oder nur unwesentlich erleichtern.

§15 (1) ... Zeilennummerierungen sind zu vermeiden. Der WIPO-Standard läßt Zeilennummerierungen zu, bei Europäischen Patentanmeldungen sollen die Zeilen nummeriert werden (EPÜ R.49 (7)). Eine davon abweichende Regelung für das  österreichische Verfahren bringt daher administrativen Mehraufwand für die Patentanmelder, ohne erkennbaren Nutzen.

Diese Bestimmung sollte daher gestrichen werden.

§15 (2) ... Die Abteilung von Worten mit Bindestrichen ist zu vermeiden. Auch das läßt der WIPOStandard (Art. 30) zu und macht sogar eine ausdrückliche Ausnahme für die deutsche Sprache (aufgrund der zusammengesetzten Hauptwörter).

Diese Bestimmung sollte daher ebenfalls gestrichen werden.

§ 15 (8) ... sind die verschiedenen Teile der Figuren mit fortlaufenden, …Bezugszeichen (aus Ziffern oder Buchstaben) zu versehen. Eine derartige detaillierte Vorschrift zu Bezugszeichen findet sich weder bei der Bestimmungen der WIPO noch bei den entsprechenden Regeln des Europäischen Patentamtes. Sie widerspricht langjähriger Übung und normgerechten Bezeichnungen beispielsweise auf dem Gebiet der Elektrotechnik.

Auch diese Bestimmung sollte jedenfalls gestrichen werden.

Wir hoffen mit diesen Anregungen zu einem, an die Bedürfnisse der Nutzer optimal angepassten österreichischen Patentsystem beitragen zu können und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

Dr. Michael Meyenburg eh
Präsident

Mag. Hannes Seidelberger eh
Generalsekretär

PDF Download [OEV_Aenderung_Patentamtsverordnung.pdf, 17 KB]

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