[EDITORIAL] von Rainer Beetz
Update-Lückenschluss
Unser Ansinnen ist einfach erklärt: Uns ist bewusst, dass sämtliche Informationen online abrufbar sind, nur ist es auch für stark spezialisierte Fachleute zeitlich einfach nicht zu bewältigen, zB sämtliche Entscheidungen der EU-Gerichte in Markensachen (763 Entscheidungen im Jahr 2017) oder der Beschwerdekammern des EPA (2.290 Entscheidungen im Jahr 2016) zu studieren. Mitunter kann schon das Studium von 142 Absätzen einer einzigen Entscheidung des EuGH – aufgrund der sperrigen Sprache – auch einen an der Materie überaus interessierten Leser vor schier unbewältigbare Probleme stellen. Sollte es Ihnen ebenso ergangen sein, kommen Sie in dieser Ausgabe in den Genuss einer gekürzten und deutlich gestrafften Fassung dieser Entscheidung (Zum Prüfungsmaßstab für Gemeinschaftsgeschmacksmuster, aufbereitet von Hinger, ÖBl 2018/21) und eines erhellenden, in die Zukunft weisenden Artikels zur in dieser Entscheidung behandelten Problemstellung (P. Torggler, Relevanz der Erzeugnisse bei Gemeinschaftsgeschmacksmustern, ÖBl 2018/14).
Wir bemühen uns demnach redlich, den dichten Wald von Entscheidungen für Sie zu lichten und schwer Verdauliches in mundgerechten Häppchen zu servieren – steigende Abonnentenzahlen freuen uns und mit der Anmerkung unseres vormaligen Schriftleiters, er würde nun aufgrund der inhaltlichen Dichte viel länger für das Studium der ÖBl benötigen, erhielt unsere neue Blattlinie die Seligsprechung von oberster Stelle.
In unserem Überblick über sämtliche aktuelle Entwicklungen (bisher) nicht enthalten ist der Hinweis auf Konsultationsverfahren außerhalb der EU-Gesetzgebung: Das EPA hat gerade ein solches Verfahren zur Neuordnung der Verfahrensordnung der Beschwerdekammern mit weitreichenden Änderungsvorschlägen1[1]) eröffnet; der Entwurf würde zu einer deutlichen Straffung des Beschwerdeverfahrens führen. Auch wenn kein absolutes Neuerungsverbot vorgeschlagen wird, sieht der Vorschlag doch eine wesentliche Einschränkung von Neuerungen im Rechtsmittelverfahren vor. Somit ist absehbar, dass anmeldungsintensive Industriezweige sowie Vertreter aus Ländern mit einer anderen Rechtstradition dies nicht goutieren werden. Ein spannendes Match ist eröffnet – wir werden Sie, liebe Leserin, lieber Leser, auch darüber informiert halten.
[1]www.epo.org/law-practice/consultation/ongoing.html (Stand 26. 2. 2018); die Abgabe einer Stellungnahme ist bis zum 30.4.2018 möglich
Nutzen Sie die Vorteile einer Mitgliedschaft bei der ÖVMitgliedsvorteile
Aufsätze und Entscheidungen mit Anmerkungen von Experten
jährlich 6 HefteAbo Bestellung bei ManzEditorial/Inhalt aktuelle Ausgabe
09.04.2025
WKO, Rudolf Sallinger Saal, Wiedner Hauptstraße 63, 1040 WienMehrBericht vergangenes Seminar