Die Internationale Vereinigung für Geistiges Eigentum (Association Internationale pour la Protection de la Propriété Intellectuelle), allgemein bekannt unter der Kurzbezeichnung AIPPI, ist eine private internationale Vereinigung mit Sitz in der Schweiz.
Der Zweck der Vereinigung ist unter anderem die Förderung und Weiterentwicklung des Schutzes des geistigen Eigentums auf internationaler und nationaler Ebene ist. Die AIPPI ist politisch neutral und nicht auf Gewinn ausgerichtet. Sie hat gegenwärtig ca. 9.000 Mitglieder aus über 100 Ländern. Die aktuellen Statuten der AIPPI sind hier abzurufen.
Zur Verfolgung Ihrer Ziele führt die AIPPI Untersuchungen zur bestehenden nationalen Gesetzgebung in den verschiedenen Ländern durch und schlägt Maßnahmen zu deren Harmonisierung auf internationaler Ebene vor. Sie befasst sich weiters mit Fragestellungen betreffend die Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums. Weiters werden Kongresse veranstaltet.
Die AIPPI wurde auf Initiative führender Rechtsgelehrter und Vertreter der rechtsberatenden Berufe 1897 in Brüssel gegründet. Der erste Kongress fand im Oktober 1897 in Wien statt. Kongresse fanden zunächst jährlich statt bis der erste Weltkrieg eine Unterbrechung brachte, die bis 1925 angedauert hat. 1925 lebte die Vereinigung wieder auf, wobei sich die Organisation unter der Leitung des Zürcher Patentanwaltes Eugen Blum in die Schweiz verlagerte. Durch den Zweiten Weltkrieg erlitt die Tätigkeit der AIPPI in den Jahren 1938 bis 1946 eine zweite Unterbrechung. Seither hat sie sich kontinuierlich zu ihrer heutigen Struktur fortentwickelt. In ihrer langen Geschichte hat die AIPPI durch mehr als 700 Entschließungen (Resolutionen) und Stellungnahmen zu Rechtsfragen und deren Vertretung vor nationalen Behörden und internationalen Gremien, insbesondere der Weltorganisation für geistiges Eigentum (OMPI/WIPO), die Fortentwicklung, Erweiterung und Harmonisierung des internationalen Rechts des Geistigen Eigentums wesentlich mitgestaltet.
Die AIPPI führt alle zwei Jahre Weltkongresse durch, an denen alle Mitglieder zur Teilnahme berechtigt sind. Sie werden in der Regel von rund 2.000 Mitgliedern und 1.000 Begleitpersonen besucht. An den Kongressen werden Probleme der internationalen Rechtsentwicklung diskutiert, auf breitester Basis die Grundlagen von Entscheidungen gewonnen, welche anschließend dem Geschäftsführenden Ausschuss zur Verabschiedung vorgelegt werden. Die Kongresse dienen gleichzeitig als Forum für Seminare, an denen den Teilnehmern die Möglichkeit wertvoller systematischer Fortbildung geboten wird.
Der Geschäftsführende Ausschuss der AIPPI tagt an den Kongressen und einmal in dem Zwischenjahr zwischen den Kongressen. Der Präsidentenrat tritt jährlich zusammen. Damit wird eine kontinuierliche breitabgestützte Entscheidungsfindung gewährleistet.
In dem Zwischenjahr zwischen den Kongressen findet vor der Tagung des Geschäftsführenden Ausschusses ein Forum statt, das neben Mitgliedern auch Nichtmitgliedern offen steht. Es finden Seminare und andere Fortbildungsveranstaltungen statt, und es wird das Networking gefördert.
Es bestehen etwa 65 Landes- und Regionalgruppen der AIPPI. Österreichische Mitglieder, d.h. natürliche oder juristische Personen, die ihre berufliche oder geschäftliche Tätigkeit hauptsächlich in Österreich ausüben oder in diesem Gebiet ansässig sind oder ihren Sitz haben, treten der AIPPI durch Antrag auf Aufnahme in die österreichische Landesgruppe bei. Mitglieder der AIPPI sind natürliche und juristische Personen, welche aufgrund ihrer beruflichen oder wissenschaftlichen Tätigkeit oder Zielsetzung an der Fortentwicklung des Rechts des Geistigen Eigentums auf nationaler oder internationaler Ebene aktiven Anteil nehmen oder interessiert sind. Die Mitgliedschaft steht Patentanwälten, Rechtsanwälten, Unternehmen, aber auch Richtern und Wissenschaftlern offen.
Die Organe der AIPPI sind:
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09.04.2025
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