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Bericht über 17. ÖBl-Seminar 201122.05.2011

Am 11. Mai fand in der Wirtschaftskammer Österreich das 17. ÖBl-Seminar statt. Die Österreichische Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (ÖV) organisierte diese Veranstaltung wiederum mit tatkräftiger Unterstützung von MANZ als aktuellen Überblick über dieses Rechtsgebiet mit zahlreichen Experten. Es gab wieder einen Besucherrekord - hier ein Kurzbericht über die Highlights.

Highlights

Nach einem einleitenden Vortrag vom Präsidenten des Patentamtes Dr. Friedrich Rödler referierte PA Dr. Rainer Beetz über die neuesten Entwicklungen im Patentrecht. Hierbei berichtete er über ein negatives Gutachten des EuGH betreffend die Schaffung eines für Europäische und EU Patente zuständigen Patentgerichts. Weiters referierte er über das Scheitern der Kommission bei der Realisierung des EU Patents und über den vor kurzen veröffentlichten Entwurf für eine verstärkte Zusammenarbeit von 25 Mitgliedstaaten. PA Dr. Daniel Alge kommentierte die jüngste Judikatur im Patentrecht sowohl der Großen Beschwerdekammer des EPA, des EuGH und des OPM und konnte hier insbesondere auch über die vor kurzem geänderte Rechtsprechung betreffend die Erfindungsqualität im Gebrauchsmusterrecht berichten.

Die Vorträge im Bereich Wettbewerbsrecht waren zu einem großen Teil der Neufassung der europäischen Regeln für Kooperationen zwischen Wettbewerbern, präsentiert von RA MMag. Dr. Hanno Wollmann, gewidmet. Auch über wichtige Entscheidungen aus der europäischen Spruchpraxis wurden berichtet, darunter über den Fall Tele2 Polska, Rs C-375/09, wonach der EuGH die Befugnis der nationalen Behörden bei der Anwendung der europäischen Wettbewerbsregeln für den Fall, dass kein Verstoß festgestellt wird, auf die Feststellung beschränkt wissen will, dass „für sie kein Anlass zum Einschreiten besteht"; negative Sachentscheidung (kein Verstoß gegen Art 102 AEUV) sollen demgegenüber aber nicht möglich sein. Auswirkungen dieser Entscheidung auch auf die Praxis des Kartell- und Kartellobergericht sind zu erwarten. Hofrat Dr. Manfred Vogel vom OGH gelang es wiederum, sämtliche österreichischen Entscheidungen des Kartellobergerichts im Berichtszeitraum zu präsentierten, darunter neben Entscheidungen zum Nahversorgungsgesetz auch Fälle zu wichtigen ungeklärten Fragen des österreichischen Kartellrechts wie der Frage, ob das Kartellgericht das Kronzeugenprogramm der BWB überprüfen kann und inwiefern Akten des Kartellgerichts im Wege der Amtshilfe an andere Behörden und Gerichte weitergegeben werden dürfen. Mit besonderer Spannung wird darüber hinaus wohl auch der Ausgang eines vom KOG gestellten Vorabentscheidungsverfahrens an den EuGH erwartet. Geht es hier doch darum, inwiefern ein Hoheitsträger, der Daten aufgrund gesetzlicher Meldepflichten gesammelt hat, diese zur Verwertung an Private herausgeben muss.

Im Lauterkeitsrecht griff Univ.-Prof. Dr. Helmut Gamerith aus der Rechtsprechung des EuGH den Fall „Fußballer des Jahres“ heraus, da dieser für das österreichische UWG von besonderer Bedeutung ist. Die nationale lauterkeitsrechtliche Rechtsprechung wurde von Senatspräsidentin des Hofrätin Dr. Brigitte Schenk umfassend besprochen, wobei der Vortrag durch Fragen zu der Auslegung der RL über unlautere Geschäftspraktiken und Entscheidungen im Bereich der Medienunternehmen geprägt war. Als allgemein relevante Fälle präsentierte sie die bisher drei Entscheidungen zum Zugabenrecht seit der Feststellung der Europarechtswidrigkeit des allgemeinen Zugabenverbotes durch den EuGH und die Vorlage der Ausverkaufsregelungen ebenfalls im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchen. Weitere interessante Entscheidungen zum Rechtsbruch z.B. bei Kassentarifen und zur Irreführung wie beispielsweise zur Werbung mit 0% Zinsen runden diesen ausführlichen Überblick ab.

Im Bereich des Markenrechts lag der Schwerpunkt heuer auf der Internetnutzung. Dies betraf einerseits das von Univ.-Prof. Dr. Gamerith präsentierte europäischen Markenrechts (die Fälle „Bergspechte“ und „Google France“) wie auch das von Hofrat des OGH Dr. Gottfried Musger umfassend und praxisnah erörterte österreichische Markenrecht, nämlich den Fall „amade.at IV“. Hofrat Dr. Musger berichtet auch über die Rechtsprechung des OPM, dessen Entscheidung „Flügerl“ eine intensivere Diskussion auslöste. Aus dem Harmonisierungsamt in Alicante präsentierte Mag. Christoph Bartos einige ungewöhnliche markenrechtliche Fälle wie z.B. „Fucking Hell“ und das Wappen der Streitkräfte der UdSSR.

RA Hon.-Prof. Dr Guido Kucsko berichtet aus dem Bereich Geschmackmusterrecht über die Entscheidung des OGH „Doppelwandgläser“.

Mag. Christian Auinger als leitender Staatsanwalt im BMJ konnte im Urheberrecht kaum eine Änderung berichten, und erzählte daher von politischen Entwicklungen bezüglich der Novellierung der SchutzfristenRL. Dr. Manfred Büchele vom Institut für Unternehmens- und Steuerrecht der Universität Innsbruck und Dr. Christian Handig von der Wirtschaftskammer Wien präsentierten gemeinsam die österreichische Judikatur, die im Wesentlichen durch das Urheberpersönlichkeitsrecht geprägt war und auch die europäische Rechtsprechung, in deren Zentrum dieses Jahr Fragen zur InfoRL und ComputerprogrammRL standen.

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