Das Einheitliche Patentgericht besteht aus einem Gericht erster Instanz, einem Berufungsgericht und einer Kanzlei. Das Gericht erster Instanz umfasst eine Zentralkammer mit Sitz in Paris und Abteilungen in London (fraglich bei BREXIT) bzw. München sowie Lokal- und Regionalkammern in den Mitgliedstaaten. Auch in Österreich wird eine lokale Kammer des Einheitlichen Patentgerichts mit Sitz am Arbeits- und Sozialgericht Wien sowie einer Geschäftsstelle beim Österreichischen Patentamt eingerichtet.
Die Bewerbungsfrist für rechtlich qualifizierte EPG-Richter endet am 29. Juli 2019.
Weitere Informationen zur Ausschreibung der einzelnen Stellen und deren Erfordernissen finden sich
-> auf der Homepage des Österreichischen Patentamtes www.patentamt.at sowie
-> auf der Homepage des Einheitlichen Patentgerichts https://www.unified-patent-court.org/news/upc-judicial-recruitment-2019-top-campain-now-open.
Das Patentamt ist jederzeit bereit, Interessentinnen und Interessenten mit weiteren Informationen zu unterstützen. Ansprechpartnerin ist Frau Mag. Katrin Aichinger, katrin.aichinger@patentamt.at - +43 1 53424 347.
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