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Editorial und Inhalt

ÖBl [2020] 6 Seiten 241 - 288

[EDITORIAL] von Reinhard Hinger
"100 Jahre jung?"


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100 Jahre jung

Das Alltägliche erscheint einfach, bis man genau hinschaut.

Die Senate der Rechtsmittelgerichte setzen sich zusammen, wie es die Geschäftsverteilung will, deren Räderwerk in der Regel gut funktioniert und selten Anlass gibt, Probleme zu vermuten. Überraschend war daher, dass sich das Thema in einem Beitrag, der viel kürzer geplant war, dann in die Breite und in die Tiefe ausgedehnt hat.[1]

Das Alltägliche erscheint selbstverständlich, bis man darüber nachdenkt.

In unserer Bundesverfassung, deren Schönheit und Eleganz der Bundespräsident vor einiger Zeit hervorgehoben hat und deren 100. Geburtstag jüngst zu feiern war, folgt das „Recht auf den gesetzlichen Richter“ aus der markigen Anordnung „Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.“[2] Dieses Recht dürfte in seiner starren Ausformung – so scheint mir – ein österreichisches Spezifikum sein. Dieses Recht bringt es auch mit sich, dass die Geschäftsverteilungen vor allem größerer Gerichte den Vergleich mit so mancher Patentschrift nicht zu scheuen brauchen, was die Länge und die Detailverliebtheit betrifft. Die Verhandlungspause, die man nützen könnte, um im Justizpalast an der Amtstafel die Geschäftsverteilung des Oberlandesgerichts Wien zu lesen, müsste schon sehr lang sein.

Die feste Geschäftsverteilung ist jedoch nicht nur ein taugliches Objekt für so manche juristische Berufsprüfung, sie ist nicht nur geeignet, gelegentlich belächelt zu werden, sondern sie ist ein tragender Pfeiler der richterlichen Unabhängigkeit, ohne die der Rechtsstaat nicht funktionieren würde.

Keine Sorge: Diese Zeitschrift wird nicht ins Verfassungsrecht abdriften, sondern wir Schuster bleiben bei unseren Leisten.

Der Strauß der Themen ist diesmal besonders bunt. Es ist sogar gelungen, gleich drei Entscheidungen zum Musterrecht vorzustellen. Zwei davon beschäftigen sich mit den im Alltag so nachgefragten und hilfreichen „Caddy Keys“ (s Seite 276 und 278) und eine beleuchtet physikalische, künstlerische und spielerische Elemente – die faszinierende, ständig wiederkehrende Auferstehung des Gömböc (s Seite 269).

Eine interessante Lektüre verspricht

Reinhard Hinger

 


[1] Zu finden ab Seite 244.

[2] Art 83 Abs 2 B-VG.

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