Der alljährliche internationale Kongress der ALAI wurde heuer vom 30.6 bis zum 1.7. in Dublin unter dem Titel „Ausdehnung und Zusammenziehen des Urheberrechts. Gegenstand, Anwendungsbereich, Rechtsmittel“ abgehalten.
Im ersten Block zum Thema „Die Grenze des Schutzes“ berichtet André Lucas aus den einzelnen Länder, über (kaum vorhandene) Definitionen und das Ausmaß der Originalität, die für das Vorliegen eines Werks notwendig ist. Die Grenzen des Schutzes bzgl kulinarischer Kreationen (Rezepte und Gerichte) lotete Marie Christine Janssens aus, und bzgl moderner Kunst wurde diese einerseits durch Mireille van Eechoud (ua die Verpackung des Reichtaggebäudes) und anderer durch Yves Gaubiac (Rechtstreit bzgl blauer Beistelltische) erkundete. Antoon Quaedvlieg stellte unterschiedliche Entscheidungen (aus Frankreich bzw aus den Niederlanden) zum Thema der Schutzfähigkeit von Parfüms vor. Zum Thema „Originalität“ berichteten Alison Firth und Frank Gotzen über die zu erwartenden Auswirkungen aus der EuGH Entscheidung Infopaq unter Darstellung der (englischsprachigen) Literatur, insb der Anmerkung und Besprechungen zur Entscheidung und der nachfolgenden Rechtsprechung. Robert Clark stellt die jüngste Rechtsprechung in den verschiedenen Staaten des Common Laws zum Thema „Sweat of the Brow“ dar, wogegen Delia Lipszyc einen kurzen Überblick über die Rechtslage zur Originalität in anderen Staaten (insb Südamerika und Afrika) gab.
Im dritten Block zum Thema „Werkzugang-Fortsetzung“ setzte sich zunächst Jonathan Griffiths mit der (noch selten vorgebrachten) Argumentation von Menschenrechten in urheberrechtlichen Verfahren in der Rechtsprechung des EuGH auseinander.Ysolde Genreau stellte dem die kanadische Rsp gegenüber. Danach befasste sich Silke von Lewinski mit den Hintergründen und mögliche wirtschaftliche Motive Dritter für dasderzeit in Verhandlung befindlichen WIPO-Abkommen für Sehbehinderte. Geidy Lung berichtete die bestehenden Probleme Sehbehinderter auch in Entwicklungsländern, deren Lage durch das Abkommen verbessert werden sollen.Irini Stamatoudiberichtet über eine bereits bestehende einschlägige griechische Regelung und Jens Bammel erzählte von seinen Erfahrungen einer urhebervertragsrechtlichen Abwicklung des Themas. Jørgen Blomqvist erklärte die internationalen Vorgaben, insb der Revidierte Berner Übereinkunft, die die nationalen Gesetzgeber in ihren Handlungsspielräumen für weitere Ausnahmen vom Urheberrecht einschränken. Dies gelte es auch bei den verwaisten Werken zu beachten, über deren gegenwärtige Rechtslage in den einzelnen Ländern (Ungarn und Kanada) Juan José Marín berichtete.Maria Martín-Prat stellte dann den aktuellen Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission zu den verwaisten Werken vor. Mario Bouchard erläuterte diebereits bestehende einschlägige kanadische Regelung, und Jukka Liedes berichtete über die praktische Handhabung des Problems bei kollektiven Rechteeinräumungen insb in Finnland (und den anderen vier nordischen Ländern).
Im letzten Block zum Thema „Rechtsdurchsetzung“ wurde zunächst das Thema File-Sharing angesprochen: Einerseits durch einen Bericht von Alain Strowelüber die Rechtslage in den Ländern. Marie Francoise Marais erklärte das System der abgestuften Reaktion und Helen Sheehy legte alternative, vertragsrechtliche Lösungen dar, wobei beide auch damit einher gehende datenschutzrechtliche Probleme nicht aussparten. Zuletzt wurde die Handhabung des Urheberrechts durch Rechteinhaber hinsichtlich „User-Generated Content“ abgehandelt. So berichtetePatrick Gruter bzgl Disney über die UGP-Principles, Sara Mormino über die Regelungen bei YouTube und Takahito Iida einen „Digital Rights Permission Code“.
Nach thematisch zusammengehörigen Referaten, denen oft nur eine Viertelstunde eingeräumt wurde, schlossen sich zum Teil lebhafte Anmerkungen und Diskussionen an.
Im nächsten Jahr wird die Veranstaltung Ende Oktober oder Anfang November in Kyoto stattfinden und sich voraussichtlich mit sozialen Medien und „Cloud Computing“ auseinandersetzen.
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