"Breaking news“: Der Entwurf für die Umsetzung der UTP-Richtlinie über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Verhandlungspartnern in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette ist mit dem Faire Wettbewerbsbedingungen-Gesetz (früher Nahversorgungsgesetz) veröffentlicht worden.
Die UTP-Richtlinie über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Verhandlungspartnern in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette ist nun auch in Österreich nach Ablauf der europarechtlich vorgegebenen Frist in Begutachtung gegangen. Dabei ist eine Umsetzung im Nahversorgungsgesetz vorgesehen, welches in Faire Wettbewerbsbedingungen-Gesetz umbenannt werden soll.
Das Gesetz, dessen Bestimmungen in den §§ 1 ff NVG über das „Kaufmännische Wohlverhalten“ unberührt bleiben sollen, soll nun in einzelne Abschnitte gegliedert werden. Die inhaltlichen Regelungen über „Unlautere Handelspraktiken im Zusammenhang mit dem Verkauf von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen“ sollen im 2. Abschnitt als §§ 5a bis h abgebildet werden; die Bestimmungen über die Tätigkeit der „Ermittlungsbehörde“ finden sich im 3. Abschnitt, in den §§ 6 ff. Die verbotenen Handelspraktiken finden sich in zwei Anhängen zum Gesetz. Die Regelungen sollen dem Vernehmen nach mit 1. Jänner 2022 in Kraft treten.
Die Begutachtungsfrist läuft bis Donnerstag, den 21.10: RIS - BEGUT_COO_2026_100_2_1900787 - Begutachtungsentwürfe (bka.gv.at)
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