Bei der Umsetzung der Omnibus-Richtlinie als Teil des "New Deal for Consumers" ist die Begutachtungsphase abgeschlossen und wird nun einer parlamentarischen Behandlung zugeführt. Die ÖV macht dazu gemeinsam mit der IV einen ÖV-Experten-Scan am 1.6.2022 (siehe die Ankündigung im Kalender).
achdem Ende Dezember 2021 nun die beiden Ministerialentwürfe betreffend das Bundesgesetz, mit dem das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz und das Konsumentenschutzgesetz geändert werden (Modernisierungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz – MoRUG) sowie betreffend das Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 und das Bundesgesetz über die Auszeichnung von Preisen geändert werden (MoRUG II), vorlagen, lief die entsprechende Begutachtungsphase bis Ende Jänner 2022. Die beiden Entwürfe dienen der Umsetzung der sogenannten Modernisierungs-Richtlinie, Kurztitel „Omnibus“-Richtlinie, wodurch vier Verbraucherschutzrichtlinien geändert wurden. Dabei handelt es sich um die Verbraucherrechte-Richtlinie, die Preisangaben-Richtlinie, die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken und die Richtlinie über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen.
Die Modernisierungsrichtlinie zur Neugestaltung der Rahmenbedingungen für Verbraucher und Stärkung der Verbraucherrechte sieht im Wesentlichen eine Anpassung der Richtlinien an die zunehmende Digitalisierung, mehr Transparenz auf Online-Marktplätzen durch erweiterte Informationspflichten sowie neue, verschärfte Sanktionen und eine Ergänzung der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken um individuelle Rechtsbehelfe für Verbraucher bei Schädigung durch unlautere Geschäftspraktiken vor. Weiters gibt es neue Verbote betreffend die idente Vermarktung von Produkten trotz wesentlicher Unterschiede in ihrer Zusammensetzung oder ihren wesentlichen Merkmalen („Dual Quality“) oder etwa neue Verbotstatbestände im Zusammenhang mit Verbraucherbewertungen und dem Wiederverkauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen, insbesondere Kultur- und Sportveranstaltungen.
Alle dazu im Parlament eingelangten Stellungnahmen sind nunmehr online abrufbar. Das Inkrafttreten der Modernisierungsrichtlinie-Umsetzungsgesetze ist für den 28.5.2022 vorgesehen.
Quellen:
MoRUG (I) zu den zivilrechtlichen Aspekten: 169/ME (XXVII. GP) - Modernisierungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz – MoRUG | Parlament Österreich; Link: 169/ME (XXVII. GP) - Modernisierungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz – MoRUG | Parlament Österreich
MoRUG II zu den wettbewerbsrechtlichen Themen: 170/ME (XXVII. GP) - Zweites Modernisierungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz – MoRUG II | Parlament Österreich; Link: 170/ME (XXVII. GP) - Zweites Modernisierungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz – MoRUG II | Parlament Österreich
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