Logo ÖV - Österreichische Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht
Berichte Veranstaltungen

Bericht über den ÖV-Experten-Scan 1.6.2022 zur Umsetzung der „Omnibus“-Richtlinie14.06.2022

Die „Omnibus“-Richtlinie der EU wurde mittlerweile in vielen Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt. So wurden in Deutschland per 28.5.22 das dUWG und die dPreisangabenverordnung in zentralen Punkten novelliert. In Österreich steht die Umsetzung unmittelbar bevor und ist auch mit wichtigen Ergänzungen des UWG und des Preisauszeichnungsgesetzes zu rechnen, was bei dieser Veranstaltung diskutiert wurde.

Die von der ÖV in Kooperation mit der Industriellenvereinigung (IV) organisierte Veranstaltung stieß auf großes Interesse. Mehr als 80 Teilnehmer aus der Wirtschaft, Rechtsanwaltschaft, Wissenschaft und von Kammern und Verbänden fanden sich am 1.6.2022 im Haus der Industrie am Wiener Schwarzenbergplatz ein, um – im Anschluss an die ÖV-Generalversammlung – gemeinsam die Umsetzung dieser Richtlinie zu erörtern und die Auswirkungen auf die unternehmerische Praxis zu beleuchten. Durch die Richtlinie wurden gleich vier bestehende EU-Richtlinien geändert (deshalb der Name „Omnibus“-Richtlinie). Gegenstand der Veranstaltung war die Umsetzung der Änderungen der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/59 EG) und der Preisangaben-RL (98/6/EG).

Im Mittelpunkt des von Mag. Hannes Seidelberger (Generalsekretär der ÖV) moderierten Experten-Scans standen vier Referate, in denen die wesentlichsten Punkte der Umsetzung in kompakter Weise präsentiert wurden:

Der erste Referent,Prof. Dr. Christian Alexander (Friedrich‐Schiller‐Universität Jena), hatte schon im Experten-Scan vor zwei Jahren auf die großen Herausforderungen bei der Umsetzung der Richtlinie hingewiesen. In seinem Vortrag „Die Knackpunkte der Umsetzung der Omnibus-Richtlinie in Deutschland“ berichtete Prof. Alexander davon, dass der deutsche Gesetzgeber die notwendige Adaptierung des dUWG zum Anlass genommen hat, legistische „Aufräumarbeiten“ durchzuführen, die allerdings nicht in allen Punkten zu einer besseren Übersichtlichkeit geführt hätten. Knackpunkte seien insbesondere der Schadenersatzanspruch für Verbraucher, der Tatbestand der irreführenden Vermarktung eines Produkts als identisch („dual quality“) und die neuen Bußgeldsanktionen gewesen. Generell sei die Umsetzung in Deutschland nahe an den Vorgaben der Richtlinie erfolgt. Darüber hinaus sei auch das Thema „Influencer-Marketing“ intensiv diskutiert worden, wo sich der BGH und der Gesetzgeber geradezu einen Wettlauf geliefert hätten.      

Mag. Hannes Seidelberger (Generalsekretär der ÖV und Geschäftsführer des Schutzverbandes gegen unlauteren Wettbewerb) sprach in seinem Vortrag „Wichtige Änderungen zu Preisherabsetzungen und erweiterte per-se-Verbote“ zunächst über die neue Bestimmung des § 9a PrAG. Demnach muss künftig bei Preisermäßigungen auch der vorherige niedrigste Preis angegeben werden, der zumindest einmal in den letzten 30 Tagen davor in demselben Vertriebskanal verlangt wurde. Eine wichtige Information dazu seien die Erläuterungen zum Ministerialentwurf, wo einige wesentliche Ausnahmen von dieser Regelung, wie zB Preisvergleiche mit Preisen anderer Unternehmer oder unverbindlichen Verkaufspreisen genannt werden. Nach wie vor seien einige Fragen offen, wie etwa die Abgrenzung von „Vertriebskanälen“ oder die Anwendbarkeit der Regelung auf „Stattpreise“ bei Eigenmarken, wenn sich diese auf einen UVP beziehen. Auch die vier neuen, von Mag. Seidelberger im Überblick erläuterten Verbote in der „schwarzen Liste“ (im Anhang) des UWG seien durchaus von praktischer Relevanz, wie sich etwa an den kursierenden Offerten für Fake-Bewertungen oder der Rekordstrafe gegen die Hotelsuchmaschine Trivago wegen irreführender Vorreihung von Zimmer-Angeboten mit höherer Provision zeige.

Von erheblicher Bedeutung sind auch die „Neuen Rechtsbehelfe und Sanktionen im Falle unlauterer Geschäftspraktiken“, die MMag. Erika Ummenberger-Zierler (Bundesministerium für Digitalisierung und Wettbewerb) in ihrem Referat erläuterte, wobei zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden könne, ob diese und die anderen Neuregelungen des MoRUG II noch vor dem Sommer in Kraft treten werden. Generell werde die Umsetzung der Sanktionsbestimmungen im Hinblick auf das in Österreich gut funktionierende Unterlassungsklagen-System sehr nahe an den Vorgaben der EU-Richtlinie und in restriktiver Art und Weise erfolgen. Zu „Aufräumarbeiten“ wie in Deutschland werde es hierzulande nicht kommen. Zum vieldiskutierten Thema der Verbraucher-Schadenersatzansprüche wies die Referentin unter anderem auf die bei UWG-Verstößen wohl sehr schwierige Berechnung des Schadens des Verbrauchers hin. Für „Gesprächsstoff“ habe auch die während der Begutachtungsfrist veröffentlichte Entscheidung des OGH 4 Ob 49/21s gesorgt, in welcher das Höchstgericht einen Schadenersatzanspruch für Verbraucher nach dem UWG dem Grunde nach bestätigte.

Auch das darauffolgende Referat von Univ.-Prof. Dr. Florian Schuhmacher, LL.M. (Universität Wien) war dem Thema „Schadersatzansprüche für Verbraucher und Unternehmer nach der Umsetzung“ gewidmet. Prof. Schuhmacher skizzierte die normative Ausgangslage anhand § 16 UWG und den Richtlinien der EU, wo Art 11a UGP-RL jetzt eine Klarstellung des individualschützenden Charakters der verbraucherschützenden Normen enthalte. Die österreichische Rechtsprechung habe – anders als die deutsche – bereits davor den individualschützenden Charakter und Schadenersatzansprüche der Verbraucher anerkannt (OGH 4 Ob 53/98t), was der OGH jüngst bestätigt habe. Bereits de lege lata hätten daher geschädigte Verbraucher Schadenersatzansprüche in Bezug auf alle Tatbestände des UWG mit verbraucherschützendem Charakter; eine weitere Einschränkung hinsichtlich der Qualifizierung des Verstoßes ergebe sich daraus nicht, wobei auch der Zweck der Gesamtregelung, Verbraucherrechte zu stärken, keinen Anlass zu einer Einschränkung bestehender Ansprüche biete. Offene Fragen bestünden noch betreffend den Ersatz des entgangenen Gewinns und die Ersatzfähigkeit ideeller Schäden.

Die anschließend von den Teilnehmern an die Referenten gerichteten Fragen betrafen insbesondere die Themen Preisermäßigungen (Sonderpreise, Vertriebskanal), Händlerhaftung bei „dual quality“, gekaufte Bewertungen und Verbraucher-Schadenersatz. Ein Get-together mit Buffet und Getränken bildete den Ausklang der Veranstaltung.

Zusammenfassung von Rainer Tahedl, Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb

Kalender
Mehr
Mitglied werden

Nutzen Sie die Vorteile einer Mitgliedschaft bei der ÖVMitgliedsvorteile

Aufsätze und Entscheidungen mit Anmerkungen von Experten
jährlich 6 HefteAbo Bestellung bei ManzEditorial/Inhalt aktuelle Ausgabe

ÖBl-Seminar

09.04.2025
WKO, Rudolf Sallinger Saal, Wiedner Hauptstraße 63, 1040 WienMehrBericht vergangenes Seminar