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Editorial und Inhalt

ÖBl [2022] 4 Seiten 141 - 188

[EDITORIAL] von Christian Schumacher
"Sommerliche Entwicklungen"


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Sommerliche Entwicklungen

Auch diesen Sommer habe ich wieder ein paar Gesetzgebungs-Entwürfe für Sie aus unserem Bereich, die ich Ihnen als Fachlektüre ans Herz lege. Habe ich letzten Sommer (ÖBl 2021, 145) noch gemutmaßt, welche neuen Aspekte aus dem Green Deal und dem Vorhaben der EK zur „Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel“ in die Irreführungsprüfung im UWG einfließen könnten, liegt nun bereits ein diesbezüglicher Entwurf für die Änderung, insb der UGP-RL, vor (sa in diesem Heft Seite 157). Es sollen im Irreführungstatbestand einige Aspekte hinsichtlich Grünfärberei und Nachhaltigkeit von Produkten ergänzt und – wieder einmal – die schwarze Liste weiter verlängert werden, nämlich um zehn weitere per se-Verbote. Wir bleiben in der ÖBl natürlich an diesem Thema dran.

Das UWG (und seine Nebengesetze) kommt also nicht zur Ruhe, wobei all diese unionsrechtlichen Änderungen, wie schon die UGP-RL als solche, vom Verbraucherschutz ausgehen. Das tut aber der weiterhin maßgeblichen Schutzzweck-Trias im Lauterkeitsrecht keinen Abbruch: Die Verhinderung irreführender Angaben ist im Interesse der rechtstreuen Mitbewerber und gerade die Nachhaltigkeitsthemen illustrieren das Interesse der Allgemeinheit daran, dass sich nachhaltiges Wirtschaften in Rahmen eines fairen Wettbewerbs durchsetzen kann.

Dabei ist die Umsetzung der UTP-RL durch das Faire-Wettbewerbsbedingungen-Gesetz – FWBG (BGBl I 2021/239, früher Nahversorgungsgesetz) erst am 1. 1. 2022 in Kraft getreten (bestehende Verträge waren bis 1. 5. 2022 anzupassen) und die letzte aus dem großen Verbraucherschutzpaket der EK (OmnibusRL) resultierende nationale Umsetzung noch nicht erfolgt; der Entwurf für das sog 2. Modernisierungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (MoRUG II, s ÖBl 2022, 67) ist insb wegen des Themas Schadenersatzansprüche von Verbrauchern noch in Diskussion, wobei die unionsrechtliche Umsetzungsfrist bis 28. 11. 2021 (Anwendung ab 28. 5. 2022) bereits (wie leider so oft bei Umsetzungen in letzter Zeit) abgelaufen ist. Ich erwarte, dass die Änderungen dann aber erhebliche Auswirkungen in der geschäftlichen Kommunikation vieler Unternehmen haben werden, betreffen diese doch etwa die Darstellung von Preisreduktionen und Informationspflichten im E-Commerce.

Über diese und viele andere Entwicklungen haben die sehr zahlreichen Teilnehmer des 28. ÖBl-Seminars am 27. 4. 2022 erfahren.Guido Kucsko hat diese schon nach drei Jahren in der ÖBl als „äußerst erfolgreich“ beschriebene Veranstaltung (Pöch, ÖBl 1998, 160) erfunden, über fast drei Jahrzehnte zu einem alljährlichen Höhepunkt für die am gewerblichen Rechtsschutz Interessierten in Österreich entwickelt und nun letztmalig organisiert und moderiert. Der Beitrag von Guido Kucsko für die Entwicklung unseres Rechtsgebiets in Österreich und den Gedankenaustausch derer, die in diesem Rechtsbereich tätig sind, kann nicht stark genug gewürdigt werden – dabei ist das ÖBl-Seminar nur eine seiner zahlreichen Initiativen. Wir freuen uns schon auf die Zukunft dieses Seminars, das Hannes Seidelberger und ich weiterführen dürfen.

Christian Schumacher

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