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Durchführungsverordnung gemäß Art. 83 DSA - Öffentliche Konsultation22.02.2023

Der Digital Services Act - DSA wurde am 27.10.2022 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, ist seit 16. November 2022 in Kraft und gilt ab 17. Februar 2024. Die Kommission hat nun eine öffentliche Konsultation der Durchführungsverordnung samt ihrem Anhang gestartet, wo jedermann bis zum 16.3.2023 Stellung nehmen kann.

Durchführungsverordnung gemäß Art. 83 DSA - Öffentliche Konsultation

Der Digital Services Act - DSA wurde am 27.10.2022 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, ist seit 16. November 2022 in Kraft und gilt ab 17. Februar 2024.

Er überträgt der Kommission Durchführungsbefugnisse für den Erlass von Durchführungsrechtsakten und wird dabei von einem Ausschuss für digitale Dienste unterstützt.

Konkret wird der Kommission im DSA die Befugnis übertragen, Durchführungsrechtsakte zur Festlegung detaillierter Regelungen zu den in Art. 83 des Gesetzes genannten Punkten zu erlassen. Dies betrifft

Die Kommission hat nun eine öffentliche Konsultation der Durchführungsverordnung samt ihrem Anhang gestartet. In dieser werden Vorschriften für alle verfahrenstechnischen praktischen Vorkehrungen in Bezug auf Art. 83 des Gesetzes über digitale Dienste festgelegt.

Die öffentliche Konsultation läuft über das Portal der Kommission Gesetz über digitale Dienste – Durchführungsverordnung (europa.eu) bis zum 16.03.2023.

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