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Bericht über das letzte ÖBl-Seminar 202408.05.2023

Das letzte ÖBl-Seminar gewährte wieder bei einem mit fast 200 Teilnehmern vollen Saal einen kompakten und praxisorientierten Überblick über die aktuelle Rechtsentwicklung im Wettbewerbsrecht sowie gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht. Dieses alljährliche Highlight wird von der Österreichischen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (ÖV) gemeinsam mit der RECHTSAKADEMIE MANZ organisiert. Die Experten aus allen Bereichen gaben in ihren Vorträgen einen aktuellen und spannenden Einblick in die einzelnen Rechtsbereiche.

Das ÖBl-Seminar 2024

Das alljährliche ÖBl-Seminar vom 24.4.2024 gewährte wieder einen praxisorientierten Überblick über die neuesten Entwicklungen im Wettbewerbsrecht, gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht. Der große Saal in der Wirtschaftskammer Österreich war auch dieses Jahr wieder bis auf den letzten Platz gefüllt. Das Seminar wurde von der Österreichischen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (ÖV) gemeinsam mit der RECHTSAKADEMIE MANZ organisiert.

Seit 30 Jahren eine „Institution“

Nach den „Corona-Jahren“, in denen die beliebte Tagung nur online bzw als Hybrid-Veranstaltung mit beschränkter Personenanzahl durchgeführt werden konnte, konnte das alljährliche, bereits zum 30. Mal abgehaltene ÖBl-Seminar wieder uneingeschränkt als Präsenzveranstaltung im voll ausgebuchten Julius-Raab-Saal der WKO, Wiedner Hauptstraße 63, 1040 Wien, stattfinden.

Die Veranstaltung, die sich – fast drei Jahrzehnte unter der Tagungsleitung und Moderation seines „Erfinders“ und Initiators Hon.-Prof. Dr. Guido Kucsko – zu einer echten „Institution“ entwickelt hat, konnte auch in diesem Jahr mit einem attraktiven Programm zum Lauterkeits-, Marken-, Muster-, Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht (Kartellrecht) aufwarten. Schon zum zweiten Mal unter der Leitung und Moderation von RA Dr. Christian Schumacher und Generalsekretär Mag. Hannes Seidelberger informierten führende Experten aus allen Bereichen (Justiz, Wissenschaft, Verwaltung, Wirtschaft, Patentanwaltschaft, Rechtsanwaltschaft) einen ganzen Tag lang die über 150 Teilnehmer über die aktuelle Rechtsentwicklung und Judikatur.

Die Veranstaltung

Nach der Begrüßung der Referenten und Teilnehmer durch die Tagungsleiter wurde das Seminar mit einem kompakten Einleitungsreferat von Dr. Stefan Harasek, Präsident des Österreichischen Patentamts (ÖPA), eröffnet. Der Leiter des ÖPA – welches heuer sein 125-jähriges Bestehen feiert – informierte darüber, dass nach dem Inkrafttreten des Einheitspatentsystems in derzeit 17 EU-Mitgliedstaaten und der Aufnahme der Tätigkeit durch das Einheitliche Patentgericht (UPC) mit 1.6.2023 auch die lokale Kammer in Österreich bereits einen Fall entschieden habe. Generell sei der Start in diese neue Entwicklung sehr gut ausgefallen, lediglich die Online-Anmeldung von Patenten mittels CMS bereite bisweilen noch Probleme. Von den weiteren Legislativinitiativen der Europäischen Union in diesen Bereichen sei vor allem die Reform des EU-Designrechts zu nennen, welche nach der Annahme durch das Europäische Parlament am 14.3.2024 bereits weit gediehen sei. Anschließend wurden die Themenblöcke zum Patentrecht und zum Kartellrecht im Rahmen einer Parallelsession in zwei getrennten Sälen präsentiert.

Die neuesten Entwicklungen und die jüngste Rechtsprechung im Patentrecht wurden wieder von Dr. Daniel Alge, Patentanwalt und Präsident der Patentanwaltskammer, sowie Patentanwalt Dr. Rainer Beetz referiert. Als neuer Vortragender zur Rechtsprechung des Einheitlichen Patentgerichts (UPC) konnte Dr. Walter Schober,Vorsitzender Richter der Lokalkammer Wien des UPC und Mitglied des auf Patentsachen spezialisierten Senats des OLG Wien, gewonnen werden. Im Rahmen der neuesten Entwicklungen wurde die derzeitigen Verordnungsvorschläge der EU-Kommission zu standardessentiellen Patenten, ergänzenden Schutzzertifikaten mit einheitlicher Wirkung sowie Zwangslizenzen vorgestellt und analysiert.

Im Rechtsprechungsteil wurde darauf hingewiesen, dass die Zahl der nationalen Entscheidungen stark zurückgegangen ist. Zwei von insgesamt nur vier im Berichtszeitraum veröffentlichten Entscheidungen befassten sich mit Fragen der unzulässigen Überschreitung der ursprünglichen Offenbarung. Nach einer im Berichtszeitraum ergangenen Entscheidung des EuGH widerspricht eine nationale Regelung, die eine – mit § 394 EO vergleichbare – verschuldensunabhängige Haftung des Schutzrechtsinhabers im Falle der Aufhebung einer einstweiligen Verfügung vorsieht, nicht der Durchsetzungsrichtlinie. Nach einer Grundsatzentscheidung des EPA zum Prioritätsrecht besteht bei einer Anmeldergemeinschaft bei der Erstanmeldung die Rechtsvermutung, dass ein Anmelder alleine berechtigt ist, die Priorität der Erstanmeldung wirksam in Anspruch zu nehmen.

Im neu hinzugekommenen Teil der UPC-Rechtsprechung berichtete Dr. Walter Schober im Detail über zwei Entscheidungen in einstweiligen Verfügungsverfahren, bei denen er selbst mitgewirkt hatte, sowie über die erste materiellrechtliche Entscheidung des Berufungsgerichts. Abschließend führte Dr. Rainer Beetz durch eine Vielzahl von verfahrensrechtlichen Beschlüssen des UPC, unter anderem betreffend Fragen der Dringlichkeit, der Unterbrechung, der Akteneinsicht und vieles mehr.

Zum Wettbewerbsrecht (Kartellrecht) berichtete zunächst Frau Dr. Irene Faber, Hofrätin des OGH, über eine grundsätzliche Umbesetzung des 16. Senats, wobei Univ.-Prof. Dr. Georg Kodek auch nach seiner Ernennung zum Präsidenten des OGH weiterhin Vorsitzender dieses Senats bleibt. In ihrem Überblick über die jüngste Judikatur des KOG behandelte sie insbesondere Entscheidungen betreffend den (angeblichen) Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung im Glückspielbereich durch „Leveraging“, den Antrag der BWB auf Abänderung einer rechtskräftigen Geldbuße gegen einen Kronzeugen, die Anträge auf Akteneinsicht durch kartellgeschädigte Dritte, den Kontrahierungszwang eines Marktbeherrschers beim Vertrieb von digitalen Mautprodukten, einen Antrag auf Berichtigung eines „Settlement“-Beschlusses des Kartellgerichts wegen offenbarer Unrichtigkeit sowie die Beurteilung der Anmietung von Geschäftsflächen als anmeldepflichtigen Zusammenschluss.

Gegenstand des darauffolgenden Referats von Rechtsanwalt Hon.-Prof. MMag. Dr. Hanno Wollmann waren aktuelle Veränderungen im kartellrechtlichen Normenbestand und die jüngste Judikatur des EuGH. Zum ersten Punkt erläuterte Prof. Wollmann – nach einem kurzen Blick auf die neuen Befugnisse der BWB im Zusammenhang mit Branchenuntersuchungen – insbesondere die im vergangenen Jahr erfolgte, novellierte Wiederverlautbarung der beiden GVO für Spezialisierungs-Vereinbarungen und für F&E-Vereinbarungen. Während diese beiden Rechtsakte materiell im Wesentlichen unverändert blieben, wurden die parallel dazu neu veröffentlichten Leitlinien der Europäischen Kommission für horizontale Vereinbarungen grundlegend überarbeitet und um wichtige Hinweise sowie ein Kapitel zu Nachhaltigkeitsvereinbarungen ergänzt. Auch der aktuellen facettenreichen Judikatur des EuGH seien interessante Aussagen zu zentralen Themen des Wettbewerbsrechts zu entnehmen, wie etwa zum Begriff der „bezweckten Wettbewerbsbeschränkung“, zur Berücksichtigung von Verstößen gegen die DSGVO in nationalen Missbrauchsaufsichtsverfahren, zu einer „Bereichsausnahme“ für den Profisport sowie zur Festlegung von anwaltlichen Mindesthonoraren durch Berufsverbände.        

Der daran anschließende Teil war dem Lauterkeitsrecht gewidmet. Hier informierte zunächst die Leiterin der Abteilung Wettbewerbspolitik und -recht des BMAW, MMag. Erika Ummenberger-Zierler, nach einem kurzen Rückblick auf die Jubiläumstagung „100 Jahre UWG“ wieder über die aktuelle nationale und europäische Rechtsentwicklung. Dabei wurden vor allem die ambitionierten, rechtlichen Initiativen der Europäischen Kommission gegen Greenwashing erläutert, wie die Richtlinie (EU) 2024/825 zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel und der Vorschlag für eine Green Claims RL, die beide von unmittelbarer Bedeutung für das lauterkeitsrechtliche Irreführungsverbot sind und wohl auch Ergänzungen des UWG notwendig machen werden. Die weiteren Themen betrafen unter anderem den Evaluierungsbericht zur ModernisierungsRL, die „Fitness Check“-Konsultation der Kommission zur digitalen Fairness gegenüber Verbrauchern sowie die rechtlichen Herausforderungen in Bezug auf Influencer-Marketing, Verbraucherbewertungen und Werbe-Profiling.

Nachfolgend präsentierte Mag. Hannes Seidelberger, Generalsekretär der ÖV und Geschäftsführer des Schutzverbandes gegen unlauteren Wettbewerb, den Teilnehmern wieder interessante Fälle aus der jüngsten lauterkeitsrechtlichen Judikatur des EuGH. Neben einer Vorabentscheidung zum Grundsatz „ne bis in idem“ wurden hier insbesondere Entscheidungen zur Irreführung durch Unterlassen wesentlicher Informationen erörtert. In diesem Rahmen hatte der EuGH etwa Vorlagefragen zur Aufklärungspflicht bei Darlehensverträgen und zu den Informationspflichten bei „gewerblichen Garantien“ (konkret mit dem Werbeslogan „Zufrieden oder Geld zurück!“) zu beantworten. Weitere wichtige Vorabentscheidungen im lauterkeitsrechtlichen Kontext betrafen die Weinetikettierung (ein Weinerzeuger darf seinen eigenen Weinbaubetrieb auch angeben, wenn die Kelterung in den Betriebsräumen eines anderen erfolgt), den Verkauf von rezeptfreien Arzneimitteln im Fernabsatz durch einen Vermittlungsdienst ohne Apothekerberechtigung und die Abgrenzung eines neuartigen Lebensmittels, wo die Vorlage aus Österreich (LG Graz) zur ersten EuGH-Entscheidung zur Novel Food-VO führte. Von den laufenden Vorabentscheidungsverfahren sei insbesondere die Entscheidung des EuGH zur ersten Vorlagefrage zum neuen Art 6a Preisangaben-RL mit Spannung zu erwarten.

Die aktuelle Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes zum Lauterkeitsrecht wurde in diesem Jahr wieder von MMag. Michael Matzka, Hofrat des 4. Senats OGH, präsentiert. Anhand einer in drei Teile gegliederten Fallübersicht informierte der Vortragende zunächst über die jüngste Judikatur des Höchstgerichts zu Tatbeständen wie Rechtsbruch, Irreführung, Mondpreis, Blickfang, Marktschreierei und Spitzenstellungswerbung. Hinsichtlich der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen wegen unlauteren Rechtsbruchs gab der Vortragende den „praktischen Hinweis“, dass die (angeblich) verletzte Rechtsnorm immer ganz konkret zu nennen sei. Zusätzlich erläuterte Hofrat Matzka wichtige Beschlüsse des OGH auch zu prozessualen Themen, wie Aktivlegitimation, Urteilsveröffentlichung und Widerspruch gegen die Erlassung einer EV. Eine spannende Diskussion zu mehreren der präsentierten Entscheidungen rundeten diesen Teil des Seminars ab.

Im nachfolgenden, dem Markenrecht gewidmeten Abschnitt des Seminars lag der Fokus wie üblich zunächst auf der Entwicklung der Rechtsprechung. Hier berichtete RA Dr. Christian Schumacher von interessanten Entscheidungen des EuGH, die insbesondere Themen wie Mitinhaberschaft und referentieller Benutzung, aber auch verfahrensrechtliche Fragen betrafen. Neue Ersuchen um Vorabentscheidung betreffend die Verwendung einer bekannten Marke in parodistischer Weise für politische Werbung und die Bösgläubigkeit sollten zu aufschlussreichen Entscheidungen führen. Die danachvom Vorsitzenden des für Rechtsmittel gegen Entscheidungen des ÖPA zuständigen Senats des OLG Wien, Dr. Reinhard Hinger, referierten Entscheidungen des OLG Wien betrafen wie immer die verschiedensten Themen wie Eintragungsfähigkeit, Kollision und rechtserhaltende Benutzung, wobei es hier unter anderem um mangelnde Unterscheidungskraft, beschreibende Angaben sowie die Zeichenähnlichkeit als Voraussetzung für Verwechslungsgefahr ging. Dr. Erich Schwarzenbacher, Präsident des 4. Senats des OGH, verwies vorab auf den zuletzt relativ geringen Anfall von markenrechtlichen Verfahren vor dem OGH und die in der Praxis kaum wahrgenommene Möglichkeit mündlicher Verhandlungen vor dem OGH. Die referierten Entscheidungen betrafen zahlreiche Fragen wie den Schutz bekannter Marken, die Markenverletzung durch Nachahmung von Produktausstattung, die Ausnahmetatbestände des § 10 Abs 3 MSchG, die bösgläubige Markenanmeldung, die Registrierbarkeit von Farben sowie die Themen Verwechslungsgefahr und Erschöpfung. 

Mag. Christoph Bartos, Mitglied der Beschwerdekammern des EUIPO in Alicante, hatte für sein Referat mit dem Titel "Was gibt es Neues?" wieder zahlreiche, auch im Skriptum umfangreich dokumentierte, markenrechtliche Entscheidungen ausgewählt. Hier wurden neben aktuellen Judikaten, die neue Aspekte der Eintragungsfähigkeit von Produktausstattungen bzw Farbkombinationen betreffen, auch viele interessante Beschlüsse zum Fehlen von Unterscheidungskraft, beschreibenden Angaben und Unionskollektivmarken präsentiert. Für die Praxis der Markenanmeldung besonders aufschlussreich waren die illustrativen Beispiele zur Verwechslungsgefahr, etwa bei Einbuchstabenmarken.

Zum Designrecht berichtete Rechtsanwältin Birgit Kappeler-Hirsch, LL.M., LL.B., den aktuellen Stand der – kurz vor der Annahme durch den Rat der EU stehenden – Reform des EU-Designrechts. Die neuesten Entwicklungen gingen in die Richtung, dass nun die Wortwahl "Design" auch in der deutschen Sprache verwendet, die Vorschriften zur Reparaturklausel verfeinert und Gebührenhöhen festgelegt werden sollen. Ferner erläuterte die Vortragende eine größere Zahl von Entscheidungen des EuG aus dem vergangenen Jahr, in denen es etwa um Neuheit und den Nachweis von Vorveröffentlichungen, die Eigenart von Sanitärprodukten und die Frage technischer Bedingtheit ging. Weiters gab es im vergangenen Jahr eine bemerkenswerte Entscheidung des EuGH zur Verbandspriorität sowie eine Entscheidung des OLG Wien zur internationalen Zuständigkeit.

Der Teil zum Urheberrecht wurde von Mag. Christian Auinger, Sektionschef des BMJ, eröffnet. Dieser berichtete von einer Empfehlung der EU-Kommission für die Bekämpfung der Online-Piraterie von Live-Inhalten sowie die Pläne für eine Richtlinie betreffend eine einheitliche, angemessene Vergütung von ausübenden Künstlern aus Drittstaaten. Darüber hinaus informierte er insbesondere über die seit längerer Zeit laufenden Verhandlungen auf Ebene der WIPO, wie zB über den „WIPO Broadcasting Treaty“ zur Modernisierung des verwandten Schutzrechts der Sendeunternehmen.

Im Anschluss daran präsentierten Assoz.-Prof. Dr. Manfred Büchele vom Institut für Unternehmens- und Steuerrecht der Universität Innsbruck und Dr. Christian Handig von der Abteilung für Rechtspolitik der Wirtschaftskammer Österreich gemeinsam die neueste österreichische Judikatur und die europäische Rechtsprechung zum Urheberrecht. Die geschilderten Entscheidungen des OGH betrafen zB die Abgrenzung zwischen nicht schützbarer Idee und urheberrechtlich geschütztem Werk bei Filmen, die Berichterstattung über Tagesereignisse und das Zitatrecht, konkret zum Thema Vollspaltenböden und Intensivtierhaltung. Nach den Sachverhaltsschilderungen und Erörterungen der zentralen rechtlichen Aspekte wurden die wesentlichen Aussagen einer Entscheidung jeweils in einer „Quintessenz“ zusammengefasst. Weiters wurden etliche Entscheidungen des EuGH vorgetragen, zB zwei weitere Fälle zur öffentlichen Wiedergabe, welche schon öfter Gegenstand von Vorlagefragen war. Dieses Mal war etwa auch nach der Zulässigkeit einer Beweisregelung des rumänischen Rechts gefragt worden. Vorgetragen wurde auch eine deutsche Vorlage zum Thema Leistungsschutzrechte von Sendeunternehmen, bei der es darum geht, dass die Sendeunternehmen nicht an den Erlösen der „Leermedienabgabe“ aufgrund der sog Privatkopienausnahme beteiligt sind, weil die Rechtslage in Deutschland für das Leistungsschutzrecht der Sendeunternehmen keine Vergütung vorsieht. Da die Rechtslage in Österreich sehr ähnlich ist, könnte das Erkenntnis auch für das österreichische UrhG Konsequenzen haben. Weiters wurde auf eine Reihe von derzeit anhängigen Verfahren vor dem EuGH hingewiesen, deren Ergebnisse mit Spannung erwartet werden.

Wir freuen uns schon auf das nächste ÖBl-Seminar am 9.4.2025.

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