Der IP-Lunch zum Thema „Im Kampf gegen Greenwashing – die neuen Regulierungsinitiativen zu Umweltaussagen“ war zwei aktuellen Richtlinienvorschlägen der Europäischen Kommission zu umweltbezogenen Aussagen gewidmet.
Nachdem die EK bereits im März 2022 als Teil des „Green Deal“ einen Richtlinienvorschlag zur Anpassung der UGP-RL und der Verbraucherrechte-RL veröffentlicht hatte, wurde ein Jahr danach nun ein Vorschlag für eine zusätzliche „Green Claims Richtlinie“ präsentiert. Nach einer Einführung durch Dr. Axel Anderl und Mag. Alexandra Ciarnau (beide DORDA Rechtsanwälte) entwickelte sich an dem (ausgebuchten) Mittagstisch in der Beletage des Schwarzen Kameel eine angeregte Diskussion zu diesen – von zwei unterschiedlichen Generaldirektionen der EK vorgelegten – Entwürfen, die nicht zuletzt im Hinblick auf deren Umsetzung in innerstaatliches Recht einige Fragen und Zweifel aufwerfen.
Der Richtlinienvorschlag zur Stärkung zur Änderung der Richtlinien 2005/29/EG und 2011/83/EU hinsichtlich der Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und bessere Informationen, 30.3.2022 COM(2022) 143 final, soll seiner Begründung nach zu einer kreislauforientierten, sauberen und grünen EU-Wirtschaft beitragen, indem die Verbraucher in die Lage versetzt werden, eine bewusste Kaufentscheidung zu treffen und so nachhaltige Verbrauchsmuster zu fördern. Er zielt zudem auf unlautere Geschäftspraktiken ab, durch die Verbraucher irregeführt und von nachhaltigen Konsumentscheidungen abgehalten werden. Die geplanten Änderungen der UGP-RL betreffen insbesondere die Einführung neuer umweltbezogener Begriffsbestimmungen, die Erweiterung der irreführenden Geschäftspraktiken (inkl Unterlassungen) um zusätzliche Tatbestände sowie die Ergänzung der „schwarzen Liste“ durch weitere per se-Verbote.
Der Vorschlag für eine „Green Claims Richtlinie“ (RL über die Begründung ausdrücklicher Umweltaussagen und die diesbezügliche Kommunikation, 22.3.2023 COM(2023) 166 final) enthält vor allem Regelungen in Bezug auf „Umweltzeichen“ und soll die für die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken vorgeschlagenen Änderungen ergänzen. So wird dazu in der Begründung ausgeführt, dass Verbraucher nicht nur mit unklaren oder nicht fundierten Umweltaussagen („Grünfärberei“) konfrontiert sind, sondern dass dabei insbesondere auch Nachhaltigkeitssiegel verwendet werden, die nicht immer transparent und glaubwürdig sind. Im Richtlinienvorschlag werden im Wesentlichen die Anforderungen für die Nachweisbarkeit von umweltbezogenen Aussagen definiert (vor allem in Bezug auf die „Bewertung“ von ausdrücklichen Umweltaussagen), wobei hier neben detaillierten Anforderungen – speziell für vergleichende Umweltaussagen (Transparenz der Vergleichsgrundlage) – auch umfangreiche Informationspflichten vorgesehen sind.
Siehe näher dazu die Präsentationsunterlage zum IP-Lunch (zur Verfügung gestellt von DORDA Rechtsanwälte), abrufbar unter:
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