Das Bundesministerium für Justiz hat darüber informiert, dass die EU-Kommission die Entwürfe für zwei Durchführungs-VO zum Digital Services Act (DSA) zur Begutachtung ausgesendet hat.
Die Mitteilung des BMJ vom 11.12.2023 mit dem Betreff „Neue Initiativen für Durchführungsrechtsakte iZm mit der Verordnung (EU) 2022/2065 (Gesetz über digitale Dienste /„Digital Services Act“)“lautet:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
die Europäische Kommission hat letzten Freitag zwei Initiativen für Durchführungsrechtsakte izH mit der Verordnung (EU) 2022/2065 (Gesetz über digitale Dienste /„Digital Services Act“) vorgestellt und damit die Feedback-Periode eröffnet.
Der Entwurf des Rechtsakts ist 4 Wochen lang für Rückmeldungen offen (Frist Ende: 5. Jänner 2023, Mitternacht).
Der Entwurf des Rechtsakts ist 6 Wochen lang für Rückmeldungen offen (Frist Ende: 24. Jänner 2023, Mitternacht).
Bitte folgen Sie dem jeweiligen untenstehenden Link, um zu den Entwürfen zu gelangen.
Sollten Sie ein Feedback an die Europäische Kommission abgeben, würde ich Sie bitten, mir dieses Feedback ebenfalls – bitte mit Antwort-E-Mail – zukommen zu lassen.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen,
Bundesministerium für Justiz, Sektion I – Zivilrecht
Abteilung 7 – Unternehmensberichterstattung, Persönlichkeitsrechte, zivilrechtliche Nebengesetze, Gerichtsgebühren
Mag. Marie-Christine GEHMACHER
Richterin und Referentin
+43 1 52152-302914
Museumstraße 7, 1070 Wien, Österreich
E-Mail: marie-christine.gehmacher@bmj.gv.at
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