Am 18.2.2025 fand eine frei zugängliche Veranstaltung zum Thema "Designrecht aktuell – aus Anlass der EU-Designrechts-Modernisierung" mit mehr als 80 Teilnehmern im Haus der Industrie statt. Es ging um eine Bestandsaufnahme im EU-Designrecht, einerseits im Hinblick auf die wichtigsten Änderungen durch die EU-Designrechts-Modernisierung und andererseits welche Fragen durch die Rsp geklärt und welche noch offen sind. Abgerundet wurde die Veranstaltung mit Erwägungen zu Erwartungen, welche die Kreativen in das Designrecht setzen. Alle Mitglieder der ÖV können die Folien gerne unter office@oev.or.at abrufen.
Clara Baumgartner, Referentin in der Abteilung für Rechtspolitik der Wirtschaftskammer Österreich und Autorin eines Beitrags zur EU-Designrechts-Modernisierung in ÖBl 2024/71, präsentierte die Eckpunkte der EU-Designrechts-Modernisierung und Spielräume des Gesetzgebers bei der Umsetzung der neuen DesignRL in nationales Recht. Sie ging auch näher auf die rechtspolitischen Erwägungen im Zusammenhang mit der Reparaturklausel ein.
Unter dem Titel Chancen, Kritik und Perspektiven im Zusammenhang mit der EU-Designrechts-Modernisierung befassten sich Henning Hartwig, Rechtsanwalt aus Deutschland und Vorsitzender des Fachausschusses Design der GRUR, und Birgit Kapeller-Hirsch, Rechtsanwältin in Wien und Vortragende zum Designrecht beim jährlichen ÖBl-Seminar, in einem ersten gemeinsamen Block mit den Änderungen durch die neue DesignRL und die Novelle der GGV, deren Auswirkungen und Bewertung. Die Ausführungen zu diesem Block betrafen unter anderem Themen zur Wiedergabe des Designs bei der Anmeldung und die Erweiterung designrechtlicher Schranken um referenzielle Nutzung und Handlungen zum Zweck der Kommentierung, Kritik oder Parodie; es stellt sich dabei etwa auch die Frage, was man sich unter einer Designparodie vorstellen könne – dazu konnte ein Beispiel eines Kunstobjekts präsentiert werden.
Das Panel bestand aber nicht nur aus Juristen: Interessante Einblicke in die Praxis gab Severin Filek, Geschäftsführer von design austria, einer Interessenvertretung der österreichischen Designszene mit langer Geschichte. Er befasste sich mit der Bedeutung von Design und Kreativwirtschaft bei den österreichischen Unternehmen, den Aspekten der Wertigkeit von Design, wo heute auch soziale und emotionale Aspekte beachtet werden sollten, und schloss mit Wünschen der Designschaffenden an das Designrechtssystem.
Der Themenreigen setze sich fort und schloss mit der Präsentation des aktuellen Stands der Rechtsprechung und diesbezüglichen Herausforderungen und Ausblick durch Henning Hartwig und Birgit Kapeller-Hirsch. Themen betrafen die Frage des Gleichlaufs von Eigenart und Schutzumfang, den Grad der Gestaltungsfreiheit des Entwerfers, die Einheitlichkeit von Designs und Schlüssigkeit von Ansichten sowie die aktuell beim EuGH anhängigen Fragen in drei Vorabentscheidungsverfahren, welche Aspekte des Schutzumfangs bei modulare Systeme betreffenden Designs, zum Designschutz bei "Customizing" in Asien katalogmäßig angebotener Schuhmodelle an Wünsche des europäischen Markts und zum Beurteilungszeitpunkt des Gesamteindrucks betreffen.
Anschließende Kommentare und Fragen aus dem Publikum rundeten die Veranstaltung ab.
Christian Schumacher (Moderator der Veranstaltung)
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