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Gedenken Ehrenpräsident Helmut Sonn (1939-2025)26.08.2025

Ein Nachruf an diese besondere Persönlichkeit.

Am 14. August 2025 verstarb Helmut Sonn im Alter von 86 Jahren. Mit ihm verliert die Welt des gewerblichen Rechtschutzes nicht nur einen führenden Patentanwalt, sondern einen gestaltenden Geist, der auf dem internationalen Parkett des geistigen Eigentums über Jahrzehnte hinweg maßgeblich geprägt hat. In der ÖV war er viele Jahre lang Präsident und wurde dann auch zum Ehrenpräsidenten ernannt.

Helmut Sonn war ein Riese von einem Mann – in vielerlei Hinsicht: Seine körperliche Größe hat er auch ausgefüllt mit einem sensationellen Wissen über alle Gebiete des gewerblichen Rechtschutzes. Gleichzeitig war er auch eine überragende Führungspersönlichkeit in all seinen Positionen – sei es als Präsident der FICPI (Fédération Internationale des Conseils en Propriété Industrielle – dem internationalen Verband der freiberuflich tätigen Patentanwälte. Er war FICPI-Präsident 1991-1994 und vorher gleich zweimal Vizepräsident (1972-1975 und 1988-1991) oder sei es als jahrzehntelanges Mitglied im Vorstand der Österreichischen Patentanwaltskammer.

Als Sohn eines Patentanwalts lebte und liebte Helmut Sonn diese Welt des gewerblichen Rechtschutzes schon vor seinem Abschluss 1966 in Physik an der Technischen Universität Wien. 1971 wurde er Patentanwalt und führte seitdem aktiv die Patentanwaltskanzlei SONN, die sein Vater Alexander Sonn in den 1950er und 1960er Jahren geprägt hat, in die „neuen Zeiten“, die durch das Europäische Patentübereinkommen 1973 (das „EPÜ“) und den Patentzusammenarbeitsvertrag 1970 („Patent Cooperation Treaty“; „PCT“) begründet wurden und die die Patentanwaltslandschaft in Europa aber auch weltweit nachdrücklich und für immer veränderte.

Helmut Sonn verfügte über ein unglaubliches Wissen über Gegenwart und Vergangenheit des gewerblichen Rechtschutzes – und doch interessierte ihn vorwiegend das Zukünftige, das Neue, das Herausfordernde. Helmut Sonn – als aktiver Teilnehmer der Diplomatischen Konferenz, die 1973 zur Unterzeichnung des EPÜ führte – verstand daher die epochale Wende, die mit dem EPÜ für die Patentanwaltschaft eingeleitet wurde, und war daher immer bedacht, an der Front der Entwicklungen zu stehen und diese Entwicklungen aktiv zum Besseren zu formen.

Helmut Sonn war auch ein Mann mit großer Lebensfreude – eben auch ein Riese in seiner Lebenskunst. Das Rauchen der Pfeife genoss er ebenso wie einen gehaltvollen Wein oder ein gutes Essen. Seine feinen Nuancen des Daseins, sein Humor und sein Stil verbanden sich bei ihm mit seinem Wissen und seinen Fähigkeiten zur Ausbildung und Führung von Personen in herzlicher, zielorientierter und stets zukunftsorientierter Art und Weise.

In seiner Familie fand Helmut Sonn seinen Rückhalt – und schenkte diesen zugleich zurück, nicht nur als Sohn von Patentanwalt Alexander Sonn, dessen große Fußstapfen er innerhalb kürzester Zeit nicht nur locker füllte, sondern in seiner Karriere erheblich erweiterte. Als Ehemann, Vater, Großvater und Freund war er präsent (auch wenn er nicht da war; durch seine internationale Arbeit war Helmut viel im Ausland), warmherzig, verbindlich.

Die Fachwelt verliert mit ihm einen ihrer prägendsten Köpfe. Doch das, was er aufgebaut, angeregt und weitergegeben hat, lebt fort in der Patentanwaltskanzlei SONN und auch in der ÖV, deren Ideen und Ideale er maßgeblich definiert hat und deren Menschen er als Vorbild fachlich und menschlich geprägt hat.

Ruhe in Frieden, Helmut Sonn. 

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