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Deutsche Wettbewerbszentrale veröffentlicht Leitfaden zur KI-Kennzeichnung25.02.2026

Mit Inkrafttreten der Europäischen KI-Verordnung am 2. August 2026 müssen mit künstlicher Intelligenz erzeugte, echt wirkende Bilder und Videos (Deepfakes) in der Werbung als solche gekennzeichnet sein. Der kostenlose Leitfaden bietet eine kompakte Orientierungshilfe.

Ab dem (vollständigen) Inkrafttreten der EU-Verordnung 2024/1689 über künstliche Intelligenz (KI-VO) mit 2.8.2026 gelten in allen Mitgliedstaaten Kennzeichnungsregeln für „Deepfakes“. Diese sind laut Definition „durch KI erzeugte oder manipulierte Bild-, Ton- oder Videoinhalte, die wirklichen Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähneln und einer Person fälschlicherweise als echt oder wahrheitsgemäß erscheinen würden“. Mit dem kürzlich veröffentlichten Leitfaden stellt die Deutsche Wettbewerbszentrale bereits jetzt einen kompakten Überblick für Unternehmen zur Verfügung. Anhand von praktischen Beispielen wird anschaulich erläutert, worauf es bei der Verwendung KI-generierter Inhalte ankommt.

Die Kennzeichnungspflicht greift immer dann, wenn die Gefahr besteht, dass die Zielgruppe den Inhalt fälschlicherweise für ein authentisches Abbild der Realität hält. Während eindeutig surreale Darstellungen in aller Regel keine Kennzeichnung benötigen, werden fotorealistische Werbebilder und -videos als von künstlicher Intelligenz generiert zu kennzeichnen sein. Die KI-VO enthält keine genauen Vorgaben, wie die Kennzeichnung zu erfolgen hat, jedoch muss gemäß Art 50 Abs 5 KI-VO die entsprechende Information „in klarer und eindeutiger Weise bereitgestellt“ werden. Die Kennzeichnungspflicht ergänzt damit die allgemeinen Prinzipien des lauterkeitsrechtlichen Irreführungsverbots in Bezug auf die kommerzielle Verwendung von KI-generierten Inhalten.

Der Leitfaden ist abrufbar unter https://www.wettbewerbszentrale.de/wettbewerbszentrale-veroeffentlicht-leitfaden-zur-ki-kennzeichnung/.

 

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