Der Digital Services Act - DSA wurde am 27.10.2022 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, ist seit 16. November 2022 in Kraft und gilt ab 17. Februar 2024. Die Kommission hat nun eine öffentliche Konsultation der Durchführungsverordnung samt ihrem Anhang gestartet, wo jedermann bis zum 16.3.2023 Stellung nehmen kann.
MehrDer bereits veröffentlichte „Digital Markets Act“ (Gesetz über digitale Märkte) enthält spezielle Verhaltensregeln für große Tech-Unternehmen. Diese sollen einen fairen Wettbewerb im Bereich der Online-Plattformen gewährleisten und den Nutzern mehr Möglichkeiten bieten, gegen Benachteiligungen vorzugehen. Dazu ist auch schon der „Digital Services Act“ (Gesetz über digitale Dienste) im Amtsblatt erschienen, wo wirksamere Maßnahmen gegen illegale Online-Inhalte im Mittelpunkt stehen.
MehrUnd zwar am 1. 6. 2023. Bis dahin sollen auch alle Schwierigkeiten mit den elektronischen Zugangsmöglichkeiten überwunden sein, die zuletzt dafür sorgten, dass Deutschland mit der Ratifikation des Übereinkommens zum Einheitspatentgericht noch zwei Monate länger zuwartet. Deutschland hat nämlich die „Gatekeeper“-Funktion übernommen und ratifiziert das Einheitspatentgerichtsübereinkommen erst, wenn wirklich alles startklar ist.
MehrLaut OGH liegt ein Wettbewerbsverhältnis zwischen Vermietern von Sozialwohnungen und Vermittlern von Touristenunterkünften vor. Es genügt für das Lauterkeitsrechtein Ad-hoc-Wettbewerbsverhältnis, bei dem die Betroffenen in irgendeiner Weise im Wettbewerb stehen bzw wenn sich die Kundenkreise auch nur teilweise überschneiden.
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